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SSRQ FR I/2/8 156.0-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 156.0-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Pierre Ducli der Vater / le père, Pierre Ducli der Sohn / le fils, Antoinie Ducli, Jeanne Perret, Antoine Piccand, Anna Spielmann, Elisabeth Mayor-Savarioud – Anweisung, Verhör und Urteil

1651 Juli 4 – 1652 Oktober 22.

Pierre Ducli, der Vater, wohnhaft in Matran, wird wegen Verdachts der Brandstiftung festgenommen und angeklagt, sein eigenes Haus angezündet und den Brand weiterer Häuser und der Kirche von Matran verursacht zu haben. Kurz darauf wird er der Hexerei angeklagt, mehrfach verhört und gefoltert. Er denunziert seinen 20-jährigen Sohn Pierre, der mehrfach verhört und gefoltert wird, und seine in Farvagny wohnhafte Tochter Antoinie, die wieder freigelassen wird. Vater und Sohn Ducli werden zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Während der Vater vorgängig mit glühenden Zangen gefoltert wird, erhält der Sohn eine Strafmilderung durch vorgängige Enthauptung. Aufgrund des hohen Brandschadens folgen nach ihrem Tod viele Regressforderungen von Betroffenen.

Beide Duclis denunzierten weitere Personen: Agathe Wirz-Corboz und Mathia Palliard-Cosandey (vgl. SSRQ FR I/2/8 154.0-1), Louise Champmartin-Bosson (vgl. SSRQ FR I/2/8 148.0-1), die Witwe Jeanne Perret aus Neyruz, Antoine Piccand aus Farvagny, Elisabeth Mayor-Savarioud aus Cutterwil und Anna Spielmann aus Neyruz (vgl. SSRQ FR I/2/8 156.22-1). Letztgenannte wird sofort freigelassen, während die übrigen Personen verhört und gefoltert werden. Schliesslich wird Jeanne Perret freigelassen und Antoine Piccand unter Hausarrest gestellt. Da Elisabeth Mayor-Savarioud unter Folter gesteht, wird sie zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Sie erhält eine Strafmilderung durch vorgängige Strangulation.

  • Originaldatierung: 1651 Juli 4 – 1652 Oktober 22
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprachen: Französisch, Deutsch

Editionstext