SSRQ FR I/2/8 166.0-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 166.0-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Marie Baz – Anweisung, Verhör und Urteil
1652 Dezember 2 – 18.
Stückbeschreibung
- Originaldatierung: 1652 Dezember 2 – 18
- Beschreibstoff: Papier
- Sprachen: Deutsch, Französisch
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Regest
Marie Baz aus Nant stand schon vor acht Jahren in Murten wegen Hexerei vor Gericht. Sie wurde ewig verbannt und später begnadigt. Nun wird sie erneut der Hexerei verdächtigt und verhört, ohne zu gestehen. Falls sie von keinen weiteren Personen denunziert wird, soll sie freigelassen und nach Lugnorre zurückgeschickt werden.