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SSRQ FR I/2/8 206.4-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 206.4-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Anna Maria Schorderet-Vernin – Anweisung

1723 Dezember 4.

  • Signatur: StAFR, Ratsmanual 274 (1723), S. 838–839
  • Originaldatierung: 1723 Dezember 4 (4ten decembrisIn der Vorlage: xbrisSprachwechsel: Latein [1723])
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext

Einligende im JaquemartOrt:

Anna Maria Schorderet, gebohrne VerninPerson: , ist wegen bewusten argwohnsBegriff: uber geschehenen bezauberungenBegriff: examiniert worden, deren sie in abredtBegriff: . Weillen aber relatiertBegriff: worden, daß die einligende einen trunckh wein begehrt, undt da der Joseph GillierdPerson: ihro solchen getragen, er nicht ohne grosen schreckhen erfahren müessen, daß das wasser, so in einer kachelBegriff: undt viertell kändlein ware, der gestalten under drey mahlen angefangen raüchendHinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichena zu siedenBegriff: , als wann in undt vor dem geschir ragetenBegriff: fahreternUnsichere Lesungb. Darauff sie über lauth geschrien, es wäre ihro weeBegriff: worden.
[S. 839]Seitenumbruch
Habend ihr gnaden dem herrenIn der Vorlage: hh grosweibelIn der Vorlage: gros1 undt gerichtschreiber2 in befelchBegriff: auff zu tragen, eine eygentliche, ordentliche und eydtliche inquisitionBegriff: Korrektur überschrieben, c wider sie von hauß zu haus undt bey einer persohn nachHinzufügung oberhalb der Zeiled der andern undt nit in ihrer gegen warth in der AuwOrt: undt ubrigen orthenHinzufügung auf Zeilenhöhee, wo die beschaffenheit der sachen erheüschenBegriff: wurdt, auff zu nehmmen. Wie auch den besagten GillierdPerson: dis fahls zu redt zu stellen, ihne dahin zu halten, seine declaration bey eyden anzugeben ad referendumSprachwechsel: Latein, damit meine gnädigen herrenIn der Vorlage: m g hh und oberen sich darüber weiters endtschliessen mögend.
Ermelter hAbkürzung grosweibelIn der Vorlage: gros3 wird verschaffenBegriff: , daß die einligende in ein anders sicheres orth dan in der burger stuben gesetzetKorrektur überschrieben, ersetzt: rf werdeKorrektur überschrieben, g. Wie auch die weiblen ernsthafft ermahnen, ihrer schuldigkheit dis orths nachzuleben, weillen sie bis dahin als keine unholdinBegriff: anzusehen. Wurde sich aber mittler zeit etwas anders zeigen, wirdt mannHinzufügung oberhalb der Zeileh weiters räthig werdenBegriff: .

Anmerkungen

  1. Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.
  2. Unsichere Lesung.
  3. Korrektur überschrieben, .
  4. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  5. Hinzufügung auf Zeilenhöhe.
  6. Korrektur überschrieben, ersetzt: r.
  7. Korrektur überschrieben, .
  8. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  1. Gemeint ist Heinrich von MontenachPerson: .
  2. Gemeint ist Josef Nikolaus Chrysogonus GottrauPerson: .
  3. Gemeint ist Heinrich von MontenachPerson: .