SSRQ FR I/2/8 207.3-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 207.3-1
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Catherine Repond – Anweisung
1731 Juni 16.
Editionstext
Procedure criminele de CorbiereOrt: contre Catherine Repond alias CattillonPerson: .
Das undergricht hat dieselbe zum ½ centnerBegriff: verfeltBegriff: . DieKorrektur überschrieben, ersetzt: era undergrichtliche erkhandtnußBegriff: ist bestättiget, undt soll wegen der frauen alt vennerin Castellaz, gebohren AltPerson: 1, übellBegriff: , so wohl alß wegen waß sie bey Pierre MenoudPerson: seeligen, grichtsäsBegriff: von ÜbersteinOrt: , zur zeit des junkerIn der Vorlage: jr MalliardozPerson: gethan, b–examiniert werdenHinzufügung oberhalb der Zeile–b. Im übrigen ein befelchBegriff: an wohlgeehrten hAbkürzung großweibel von MontenachPerson: , dem scharpffrichternBegriff: anzubefehlen, sich mit seinem gleidtsmannBegriff: nacher CorbersOrt: zu begeben, die CattillonPerson: zu visitierenBegriff: , ob sie mKorrektur überschrieben, ersetzt: gcit einem zeigenBegriff: bezeichnet.
Stückbeschreibung