SSRQ FR I/2/8 207.7-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 207.7-1
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Catherine Repond – Anweisung
1731 Juli 7.
Editionstext
Criminalische procedurBegriff: CorbersOrt: wegen die inligendeKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: abermalligea Catherina RepondPerson: .
b–Darum ein befelchBegriff: Hinzufügung oberhalb der Zeile–b anHinzufügung am linken Randc hAbkürzung grosweibelIn der Vorlage: gros1, daß er dem scharffrichterBegriff: verorneKorrigiert aus: verordned, morgens sich nacher CorbersOrt: begehbe sambt ein bettelvogtBegriff: , um gedachte Catherina RepondPerson: künfftigen montag alheroBegriff: zu führen. Darum ein mandat dem hAbkürzung ambtsmann2, wodurch zu verdeittenBegriff: , daß er dem scharffrichterBegriff: vier anständige männer wohl bewaffnet verordne, ihne zu begleitten, und ihro zu vor ein St JohannisPerson: zedell und andere reliquienBegriff: an zu nähen.
Stückbeschreibung