SSRQ FR I/2/8 208.10-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 208.10-1
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Marguerite Repond – Anweisung
1741 November 8.
Editionstext
Eingekommene declarationen
von seithen ambtsBegriff: CorbersOrt: wider der allhier einligenden Marguerithe RepondPerson: seyndt verleßen worden. Woruff erkendtBegriff: , solche sollend denen herrenIn der Vorlage: hh examinatoren eingehändiget werden, damit zu seiner zeith die einligende darüber examiniert werden möge. Ebenfahls soll das jenige, so von dem wohlgeehrten herrnIn der Vorlage: wohlg h ambtsmann1 zu besagtem CorbersOrt: ihr gnaden mündlich angezeigt, in die feder gefaßt und gedütnenIn der Vorlage: obged herrenIn der Vorlage: hh examinatoren überreicht werden.
Stückbeschreibung