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SSRQ SG III/4 140-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud

Zitation: SSRQ SG III/4 140-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Alpordnung der Alpgenossen von Sax und Gaster aus dem Alpbuch der Alp Scheibs

1571 Mai 14.

Die Alpgenossen der Alp Scheibs aus Sax und dem Gaster stellen eine Alpordnung mit 12 Artikeln auf betreffend die Wahl der Alpvögte, die Alpfahrt, die Bestossung, die Hirten, den Verkauf von Stössen und das Zugrecht.

  • Signatur: StAZH A 346.5, Nr. 67
  • Originaldatierung: 1710
  • Überlieferung: Abschrift (2 Doppelblätter)
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 16.5 × 21.0
  • Sprache: Deutsch

  1. Die vorliegende AlpordnungBegriff: der Alp ScheibsOrt: im SarganserlandOrt: wird am 14. Mai 1571Datum: 14.5.1571 von den AlpgenossenBegriff: aus SaxOrt: und dem GasterOrt: aufgestellt. Es handelt sich um einen Auszug von 1710Datum: 1710 aus dem Alpbuch. Diese Alpordnung wurde als Beispiel für eine Alpordnung gewählt, da von den AlpenBegriff: in der heutigen Region WerdenbergOrt: (ausgenommen in der Gemeinde WartauOrt: ) kaum Alpordnungen überliefert sind. Ausser der AlpordnungBegriff: der Alp ArinOrt: von 1549Datum: 1549 (vgl. SSRQ SG III/4 125-1), die jedoch v. a. HandänderungenBegriff: von AlpstössenBegriff: regelt, gibt es ausserhalb der Gemeinde Wartau keine Alpordnungen mehr. Teilweise enthalten jedoch die sogenannten LegibriefeBegriff: Bestimmungen über die AlpnutzungBegriff: (vgl. dazu SSRQ SG III/4 125-1).

  2. Für Alpen in der heutigen Gemeinde WartauOrt: sind mehrere AlpordnungenBegriff: überliefert, so zwei Alpordnungen von HinterpalfrisOrt: aus den Jahren 1541Datum: 1541 und 1649Datum: 1649, eine weitere für die Alp am Kamm in Palfris (heute Teil der Alp PalfrisOrt: ) aus dem Jahr 1498Datum: 1498 (StASG CK 10/3.01.005; CK 10/3.01.009; CK 10/3.01.015, alle gedruckt bei Litscher 1919, S. 110–119), der Alp ArlansOrt: (heute Schaner Alp) von 1550Datum: 1550 (LAGL AG III.2430:055, S. 5–6) oder der Alp TschuggaOrt: (heute Teil der Alp PalfrisOrt: ) von 1583Datum: 1583 (StASG CK 10/3.01.010).

  3. Weitere Alpordnungen von Alpen im SarganserlandOrt: , die von Alpgenossen aus der heutigen Region WerdenbergOrt: aufgestellt wurden, sind z. B. die Alpordnungen von ValtüschOrt: von 1531Datum: 1531 (OGA Mels Nr. 12, gedruckt bei Litscher 1919, S. 121–125) oder der Alpbrief von der Hinteren SardonaOrt: von 1520Datum: 1520 (OGA Gams Nr. 40).

Editionstext

Puncten deß alp-buechsBegriff:

Anno 1571, auf den 14. tag meyenOriginaldatierung: 14.5.1571, habend die alp-gnoßenBegriff: gemeinlich der alp ScheibßOrt: sich volgender articklen vereinbaret fürhin ze halten, wie hernach volget:

[1] Item des ersten sollen seyn zwen alpvögtBegriff: , einen von SaxOrt: 1 und einen auß dem GasterOrt: , die sollen der gmeinen stofel-gnoßenBegriff: nutz betrachten. Und sollend alle jahrWiederholte Zeitspanne: 1 Jahr auf st. UrbanPerson: s tagDatum: 25. Mai (Termin/Frist) bei ein anderen zu MelßOrt: erschinen oder einanderen sonst gwüße potschafftBegriff: senden, auf welichen tag man zu alp fahrenBegriff: solle. Und wann dann alle haabBegriff: auf der alpBegriff: ist, so sollend die alp-vögtBegriff: allzeit zu 14 tagZeitspanne: 14 Tage umb ungfar beyd auf der alp bei einandern erschinen und jetwederer von schirmBegriff: alpmeisterBegriff: rechnungBegriff: empfahen und dann miteinanderen das vichBegriff: zehlen, ob es recht seige.

[S. 2]Seitenumbruch

[2] Zum anderen soll kein stofel-gnoß nüzit auf die alp treiben, er habe dann zuvor seyn haab oder stößBegriff: , was er besezen wölle, dem alpmeisterBegriff: angeben, damit die alpvögtBegriff: im zehlen einanderen rechnungBegriff: geben könnend, alsß vorstadt.

[3] Für das drit, wann man ze alp fahrtBegriff: , so soll jeder seine rinderBegriff: in die rinderalpBegriff: laßen treiben und auf der rinderalp soll jeder den vierten theil lär laßen ligen bis auf st. JohannesPerson: tagDatum: 24. Juni (Termin/Frist). Und so einer lieber wolte mehr ligen laßen, mag ers auch thun, doch soll man allwegen, alß dann dieselb alp mit füllinenBegriff: oder mit münchenBegriff: bestoßen und nit mit stuedtenBegriff: .

[4] Item es soll niemands keine rinderBegriff: auf die alp thun, die elter sind dann zeit pfangenBegriff: .

[5] Item es soll keiner keine rinderBegriff: in die khüealpBegriff: treiben, sonder in die rinderalpBegriff: thun. Und ob sy in die khüealpBegriff: kemmend, da einer keine hete, so soll man gwalt haben, die auß der alp auf die gaßenBegriff: zu treiben.

[S. 3]Seitenumbruch

[6] Die rinderhirtenBegriff: soll man mit einanderen speißenBegriff: und blönenBegriff: und die zween alpvögtBegriff: gwalt haben, den fohlenBegriff: aufzelegen nach ihrem gefallen, es seyen wenig oder vil, da doch soll niemand weder rinder noch roßBegriff: ab der alp treiben, er habe dann den hirtlohnBegriff: vorhin erlegt.

[7] Item es soll niemandts keine ungringete schweynBegriff: auf die alp thun und allwegen zu eim schweyn vier khüeBegriff: haben oder da uß lohn.

[8] Es sollend auch die alpvögtBegriff: dahin verordnen vier saum-roßBegriff: und vier pfahrenBegriff: und wie es von ihnen geordnet wird, darbei soll es bleiben.

[9] Item es soll niemandts keine schaafBegriff: auf die alp thun, es seye dann der alpvögten will und meinung.

[10] Item zwey kelberBegriff: mag man auf einen stoß thun, gott geb, was es für alp seyge.

[S. 4]Seitenumbruch

[11] So auch ein alp-gnoßBegriff: einem ungnoßenBegriff: ze khauffen gäbe, so mag ein jeder stofel-gnoß die ziehenBegriff: , ein stoß umb 8 guldiWährung: 8 Gulden khüe alp. Ein rinderstoß umb 7 Währung: 7 Gulden und ein roßstoß umb 6 Währung: 6 Gulden .

[12] Zum letsten, welicher der wäre, der einen oder mehr artickel, wie vorstadt, nit hielte, sonder übertreten wurde, der soll ohn alle gnad verfallen haben 3  haller Sarganßer landtswerungWährung: 3 Sarganser Pfund , 1 Währung: 1 Sarganser Pfund soll gehören einem landtvogtBegriff: schirmgeltBegriff: , 1 Währung: 1 Sarganser Pfund gmeinen stofelgnoßenBegriff: und 1 Währung: 1 Sarganser Pfund den alpvögtenBegriff: .

|Seitenumbruch
[Vermerk auf der Rückseite von Hand des 18. Jh.:] Ußzug deß alpbuchsBegriff:

Anmerkungen

    1. Es ist nicht ganz klar, ob hier Sax als Ort oder als Herrschaft gemeint ist. Da auch von Gaster als Herrschaft die Rede ist, wird hier ebenfalls Sax als Herrschaft interpretiert. Heute gehört die Alp der Ortsgemeinde SaxOrt: .