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SSRQ SG III/4 223-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud

Zitation: SSRQ SG III/4 223-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Protokoll über die Besetzung der Chorstühle in der Kirche Salez

1741 Mai 31 – 1804 August 5.

Protokoll über die verliehenen Kirchenstühle im Chor der Kirche Salez laut Erkenntnis vom 31. Mai 1741: Die zwei eingebauten Stühle gehören zum Schloss Forstegg, der Stuhl rechts davon dem Reitknecht. Die beiden Stühle links an der Wand sind für die Hausgenossen des Schlosses oder Ehrengäste reserviert. Die zwei Stühle bei der Kanzel gehören zum Pfarrhaus. Die restlichen Stühle werden für einen Gulden 30 Kreuzer gegen einen Schein verliehen. Stirbt ein Besitzer, fällt der Stuhl an die Kirche zurück und wird neu verliehen. Es folgen die 17 nummerierten Stühle und ihre Besitzer.

  • Signatur: EKGA Salez 32.01.45, Wohlfahrt, 31.05.1741, fol. 1r–3r
  • Originaldatierung: 1741 Mai 31 – 1804 August 5
  • Überlieferung: Aufzeichnung, Heft (7 Doppelblätter) mit Umschlag
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 17.0 × 21.5
  • Sprache: Deutsch

  1. Das ProtokollBegriff: über die VerleihungBegriff: der Kirchenstühle in der Kirche SalezOrt: wird aufgrund einer neuen OrdnungBegriff: vom 31. Mai 1741Originaldatierung: 31.5.1741 erstellt, deren Inhalt hier nicht detailliert wiedergegeben ist (vgl. dazu Fussnote 2). Die Verleihung zeigt deutlich die RangordnungBegriff: innerhalb einer HerrschaftBegriff: und KirchgenossenschaftBegriff: . Gewisse eingebaute Stühle gehören dem LandvogtBegriff: , seinem Reitknecht und seinen Gästen. Die Stühle bei der Kanzel sind dem PfarrhausBegriff: vorbehalten. Die ersten Stühle Nr. 1 bis 4, die verliehen werden, gehören den AmtleutenBegriff: der Herrschaft; der erste dem LandammannBegriff: , falls dieser aus SalezOrt: oder HaagOrt: kommt. Bei seinem TodBegriff: rückt der RichterBegriff: vom 2. Stuhl nach. Auf dessen Stuhl rückt dann der Richter von Nr. 3 vor usw. Die weiteren Verleihungen der Stühle zeigen, dass diese vielfach vom VaterBegriff: auf den SohnBegriff: vererbt werden. Will jemand den Stuhl nicht übernehmen, kann er ihn zurückgeben. Auf den meisten Stühlen sitzen Richter, doch die Stühle Nr. 12 und 13 sind den SchulmeisternBegriff: von HaagOrt: und SalezOrt: vorbehalten.

  2. Aufgrund der neuen Regierungsform wird die alte Ordnung von 1741 am 5. August 1804Datum: 5.8.1804 angepasst: Wegen der freien Chorstühle wird im PfarrhausBegriff: eine VersammlungBegriff: abgehalten. Das Recht, die StühleBegriff: zu verleihen, geht nicht mehr von der Kirche bzw. dem PfarrerBegriff: aus, sondern wird in die Hände der GemeindeBegriff: gelegt. Neu werden die Stühle nicht mehr nach dem Ansehen der Person, sondern nach dem LosBegriff: vergeben. Auch die ehemaligen Landvogtstühle gehören der Gemeinde und werden verlost. Die ersten drei Reihen hinter den eingebauten Stühlen sind den VorgesetztenBegriff: und RichternBegriff: vorbehalten. Die Stühle der HaagerOrganisation: sollen ihnen verbleiben und im Pfarrhaus unter Aufsicht des Pfarrers verliehen werden. Der Erlös kommt dem Gemeindesäckel von HaagOrt: und dem ArmengutBegriff: von SalezOrt: zu. Im Übrigen bleibt es bei der Erkenntnis von 1741Datum: 1741.

  3. Im Verwaltungshandbuch (um 1755) von Landvogt Johannes UlrichPerson: werden die Ansprüche eines Landvogts auf bestimmte StühleBegriff: in den drei KirchenBegriff: SaxOrt: , SennwaldOrt: und SalezOrt: beschrieben: Danach besitzt der Landvogt in allen Kirchen zwei eingebaute Stühle, neben ihm hat der Reitknecht einen Stuhl. Die EhefrauBegriff: von Johannes UlrichPerson: und seine TöchterBegriff: sitzen auf der vordersten, eingebauten Kirchenbank. In der SaxerOrt: Kirche hat auch das Haus SaxOrt: Ansprüche auf bestimmte Stühle (StASG AA 2 B 006, S. 114–116; zum Handbuch allgemein vgl. den Kommentar in SSRQ SG III/4 234-1). Als 1754Datum: 1754 der neu gewählte LandammannBegriff: aus Sax stammt, müssen die RichterBegriff: von Sax und FrümsenOrt: einen Stuhl zurückweichen, damit dem Amt und Stand des neuen Landammanns das erforderliche Ansehen gewährt wird. Nach seinem Tod dürfen sie zur alten Stuhlordnung zurückkehren (OGA Sax 18.07.1754).

Editionstext

Protocoll von den chor-stühlenBegriff: in der kirchenBegriff: zu SallezOrt: , angefangen von Caspar ThommannPerson: , pfarrerBegriff: In der Vorlage: pfr, anno 1741Originaldatierung: 1.1.1741 – 31.12.1741

a–Eine neue verordnungBegriff: von der gemeindBegriff: veranlaaset durch die veränderung der regierungBegriff: , seite 23Hinzufügung unterhalb der Zeile von anderer Hand–a.1

[fol. 1v]Seitenumbruch

Laut dem VIII.ten articul, der den 31. maii anno 1741Originaldatierung: 31.5.1741 von dem stillstandBegriff: der kirchen SallezOrt: aufgerichteten und von herrn landvogtIn der Vorlage: hhrn ldvogt Joh Heinrich UlrichPerson: gesigleten verordnungBegriff: und erkantnus wegen den kirchen-stühlenBegriff: im chorBegriff: SallezOrt: ,2 wird dißes protocoll von mir, pfarrerBegriff: In der Vorlage: pfr Caspar ThommanPerson: , angehebt und zwaren:

A: Zu dem schloßBegriff: ForstegkOrt: gehören

1. die zwei eingemachteBegriff: stühlBegriff:

2. der voraußen auf der rechten hand für den reitknechtBegriff:

3. die zwei nächst folgende auf der lingken seiten an der wandBegriff: für die haußgenoßenBegriff: oder sonst auch andere ehren-gästBegriff: .

B: Zu dem pfarrhaußBegriff: gehören 2 stühlBegriff: , namlich der unter der canzelBegriff: und der nächste bei der canzel-stägenBegriff: .

NBAbkürzung: Copia eines scheinsBegriff: , der den besizerenBegriff: der kirchen-stühlenBegriff: gegeben worden:

Krafft der den 31. mai anno 1741Originaldatierung: 31.5.1741 gemachten verordnung ist von mir, unts undterschribnem, dem N NAbkürzung der stuhlBegriff: im chorBegriff: der kirchen SallezOrt: an der wandBegriff: (hinder dem tauffsteinBegriff: ) mit No xx bezeichnet auf bezahlung von 1 Währung: 1 Gulden 30 xrWährung: 30 Kreuzer verlichenBegriff: worden mit dem recht, daß er denselben für sein persohn lebenslänglich besizen möge. Nach seinem todBegriff: solle der stuhlBegriff: widerum der kirchenBegriff: verfallen sein und der selbige dannzumahl wider verliehen werden, wie die anfangs verdeütete verordnung und erkantnus vermag.

SallezAusstellungsort: , dieSprachwechsel: Latein .. xxxAuffällige Schreibung anno 1741Originaldatierung: 1.1.1741 – 31.12.1741, bescheint N NAbkürzung, pfarrerBegriff: In der Vorlage: pfr.

[fol. 2r]Seitenumbruch

No 1. Ein amtsmann stuhlBegriff: wurde dieSprachwechsel: Latein 31. maii 1741Originaldatierung: 31.5.1741 gegeben dem landammanBegriff: Ulrich RhynerPerson: zu SallezOrt: .

Nach seinem absterbenBegriff: , dieSprachwechsel: Latein 21. junii 1741Originaldatierung: 21.6.1741, ruhte in dißen stuhl der richterBegriff: Hanß HagmannPerson: in HaagOrt: .

Nach dem absterben des richter Hanß HagmannsPerson: im HaagOrt: , dieSprachwechsel: Latein 1. 9bris 1743Originaldatierung: 1.11.1743, ruhte in dißem stuhl der richter Jacob BergerPerson: zu SallezOrt: .

b–Den 5. augsten 1804Originaldatierung: 5.8.1804

der stuhl voraußen auf der rechten hand (genant reitknechtBegriff: ), bekamme durch das loosBegriff: Christian BeglingerPerson: , Conrad BeglingersPerson: sohn von SalezOrt: , um 1 Währung: 1 Gulden 30 xWährung: 30 Kreuzer .

Der vertheilung nach inhalt der alten erkantnus.–b

[fol. 2v]Seitenumbruch

No 2. Ein amts-mann-stuhlBegriff: wurde dieSprachwechsel: Latein 31. maii 1741Originaldatierung: 31.5.1741 gegeben dem richterBegriff: Hanß HagmannPerson: im HaagOrt: .

DieSprachwechsel: Latein 21. junii 1741Originaldatierung: 21.6.1741 ruhte in dißem stuhlBegriff: der richter Jacob BergerPerson: zu SallezOrt: .

DieSprachwechsel: Latein 1. 9bris 1743Originaldatierung: 1.11.1743 ruhte in dißen stuhl der richter Ulrich EgliPerson: im HaagOrt: .

c–Den 5. d augst 1804Originaldatierung: 5.8.1804 obigen stuhlBegriff: bekamme durch das loosBegriff: Jacob TinnerPerson: , richterBegriff: TinnersPerson: e sohn im wirtshaußBegriff: , um 2 Währung: 2 Gulden , das geld ist nach inhalt der alten erkantnus verheilt worden.Hinzufügung unterhalb der Zeile von anderer Hand–c

[fol. 3r]Seitenumbruch

No 3. Ein amts-mann-stuhlBegriff: wurde dieSprachwechsel: Latein 31. maii 1741Originaldatierung: 31.5.1741 gegeben dem richterBegriff: Jacob BergerPerson: zu SallezOrt: .

DieSprachwechsel: Latein 21. junii 1741Originaldatierung: 21.6.1741 ruhte in dißen stuhl der richter Ulrich EgliPerson: im HaagOrt: .

DieSprachwechsel: Latein 1. 9bris 1743Originaldatierung: 1.11.1743 ruhte in dißen stuhl der richter Andreas RychPerson: zu SallezOrt: .

Weil dißer richter Andreas RychPerson: vom herrn landvogtIn der Vorlage: hhrn ldvogt Johannes UlrichPerson: dieSprachwechsel: Latein 6. julii anno 1746Originaldatierung: 6.7.1746 seiner richter stellBegriff: entseztBegriff: worden, so rukte in dißen stuhl der richter Adam EnglerPerson: im HaagOrt: .

f–Den 5. augsten 1804Originaldatierung: 5.8.1804 obigen 03 stuhlBegriff: bekamme durch das looßBegriff: alt wuhrmeisterBegriff: Hans BeglingerPerson: um 2 Währung: 2 Gulden , 20zig bazenWährung: 20 Batzen an den gemeindsseckelmeisterBegriff: , 10 bazenWährung: 10 Batzen an den allmoosenpflegerBegriff: Hinzufügung unterhalb der Zeile von anderer Hand–f. [...]Editorisch irrelevant4

Anmerkungen

  1. Hinzufügung unterhalb der Zeile von anderer Hand.
  2. Hinzufügung unterhalb der Zeile von anderer Hand.
  3. Hinzufügung unterhalb der Zeile von anderer Hand.
  4. Streichung: ma.
  5. Streichung: im.
  6. Hinzufügung unterhalb der Zeile von anderer Hand.
  1. Die Nachträge stammen von Pfarrer Markus FreulerPerson: aus dem Jahr 1804.
  2. Der genaue Inhalt der Ordnung wird hier nicht detailliert wiedergegeben. Aus dem Verwaltungshandbuch (um 1755) von Landvogt Johannes UlrichPerson: , der auf die gleiche Ordnung Bezug nimmt, erfährt man, dass abgemacht wurde, dass, wenn in dieser Kirche neben den vier Richtern noch ein anderer Amtmann von SalezOrt: komme, der Landvogt einen von den zwei Stühlen links neben seinen beiden eingebauten Stühlen zur Verleihung zur Verfügung stellt (StASG AA 2 B 006, S. 116). Die Änderung wurde wegen der Wahl von Ulrich RhynerPerson: von SalezOrt: zum Landammann nötig.
  3. Es ist unklar, was diese Null bedeutet.
  4. Die folgenden Seiten enthalten die weiteren Verleihungen der nummerierten Stühle von Nr. 4 bis Nr. 17 in ähnlichem Wortlaut sowie eine Erneuerung der alten Ordnung von 1741, die 1804 in einigen Punkten den neuen politischen Verhältnissen angepasst wird (vgl. Kommentar).