SSRQ SG III/4 47-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die
Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud
Zitation: SSRQ SG III/4 47-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Margaretha von Rotenberg, die ohne Zustimmung ihrer Leibherren Stefan Schiner von Sax heiratete, verspricht, ihren Besitz nach Werdenberg zu versteuern
1450 Februar 23.
Stückbeschreibung
- Signatur: LAGL AG III.2417:007
- Frühere Signatur: LAGL 33
- Originaldatierung: 1450 Februar 23 Überlieferung: Original
- Beschreibstoff: Pergament
- Format B × H (cm): 25.0 × 12.5
- 1 Siegel:
- Klaus Vittler, Bürger von WerdenbergPerson: , Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Das vorliegende Stück steht in engem Zusammenhang mit der LeibeigenschaftBegriff: und den daraus resultierenden leibherrlichen Rechte auf die Person und ihren BesitzBegriff: . Margaretha von RotenbergPerson: geht als Leibeigene der Grafschaft WerdenbergOrt: eine ungenossameBegriff: Ehe ein, d. h. sie heiratet einen Mann, der Leibeigener einer anderen Herrschaft ist. Sie versäumt es, die Bewilligung ihres LeibherrBegriff: n einzuholen. Leibeigene müssen jedoch unter Androhung einer Strafe bei einer HeiratBegriff: mit einer ungenossamen Person oder einem Herrschaftswechsel die Erlaubnis des Leibherrn einholen, damit keine Unklarheiten bei der leibherrlichen Rechtsabgrenzung entstehen sowie leibherrliche AbgabenBegriff: und vermögensrechtliche Ansprüche (z. B. Todfall, Abgaben auf Güter) nicht geschmälert werden (vgl. dazu HRG, Bd. 2, S. 1761–1771). Um der StrafeBegriff: zu entgehen, verpflichtet sich Margaretha, ihren Besitz weiterhin nach WerdenbergOrt: zu versteuern. Bei einem VerkaufBegriff: ihrer Güter in Werdenberg hat sie diese vorher den SteuergenossenOrganisation: von Werdenberg anzubieten. In späterer Zeit fordert die Herrschaft bei einer ungenossamen Heirat oder bei Herrschaftswechsel eine Gebühr (AbzugBegriff: ) (vgl. dazu z. B. SSRQ SG III/2.1, Nr. 154a).
Editionstext
Regest
Margaretha von Rotenberg hat ohne Zustimmung ihrer Leibherren Stefan Schiner von Sax, der einer anderen Herrschaft angehört, geheiratet. Da sie einer Strafe entgangen ist, verpflichtet sie sich auf Anraten ihres Verwandten und Vogts Walter von Rotenberg, ihren Besitz künftig nach Werdenberg zu versteuern. Sie oder ihre Erben dürfen ihre Güter in Werdenberg nur an die Steuergenossen von Werdenberg verkaufen.
Für die Ausstellerin siegelt Klaus Vittler, Bürger von Werdenberg.