SSRQ SG III/4 90-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud
Zitation: SSRQ SG III/4 90-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Jahrzeitstiftung von Hans Schäpper, Zimmermann von Grabs, wegen eines Totschlags
1496 Februar 1.
Stückbeschreibung
- Signatur: LAGL AG III.2402:027
- Frühere Signatur: LAGL 51N
- Originaldatierung: 1496 Februar 1 Überlieferung: Original
- Beschreibstoff: Pergament
- Format B × H (cm): 30.5 × 23.0
- 1 Siegel:
- Hans Steinheuel, Ammann von WerdenbergPerson: , Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, bestossen
- Sprache: Deutsch
Kommentar
In gewalttätigen Auseinandersetzungen wird im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit der einfache TotschlagBegriff: eines Menschen eher als unbeabsichtigte als gewollte Folge gewertet. Er muss in einer offenen Konfrontation von TäterBegriff: und Opfer und mit «ehrlichen» Waffen erfolgen. Vorsätzlicher, heimlicher oder mit böser Absicht begangener Totschlag (qualifizierter Totschlag) hingegen wird als MordBegriff: beurteilt und in der Regel mit dem Tode bestraft. Einfacher Totschlag wie die fahrlässige Tötung oder die Tötung aus NotwehrBegriff: hingegen können vorwiegend durch WiedergutmachungBegriff: , durch Geldzahlungen und Sühnehandlungen kompensiert werden. Wie in diesem vorliegenden Beispiel werden anstelle der Strafe andere Lösungen gesucht, die auf eine Einigung mit den Verwandten des Opfers hinauslaufen. Solche SühneverträgeBegriff: können WallfahrtenBegriff: , Busshandlungen, Zahlungen und/oder wie im vorliegenden Beispiel SeelenmessenBegriff: für das Seelenheil des Getöteten als Ausgleich zwischen den Parteien enthalten. Solche Verhandlungslösungen setzen die Unterstützung des sozialen Umfelds des Täters voraus (in unserem Beispiel ist es der Vater der beiden Täter) und bezwecken die Versöhnung und soziale Integration des Täters, d.h. sie haben keine negativen sozialen Folgen für den Täter wie die Ausgrenzung oder der Ausschluss aus der Gesellschaft durch TodesstrafeBegriff: oder andere harte StrafenBegriff: , durch EhrenstrafeBegriff: oder VerbannungBegriff: (vgl. dazu Schwerhoff 1999, S. 125–128; HRG, Bd. 2, Sp. 1436–1448).
Editionstext
Regest
Hans Schäpper, Zimmermann von Grabs, stiftet aufgrund eines Urteils nach dem durch seine beiden Söhne Hans und Peter verübten Totschlags an Klaus Steinheuel eine Jahrzeit mit drei Priestern für den Verstorbenen in der Pfarrkirche St. Johann in Sevelen. Dafür gehen 6 Schilling jährlicher Zins vom Mannmadried bei der Brücke bei Inpaschina, vom Gut im Lefersberg und vom Berg an Cappels am Grabserberg an die Stiftung. Die Jahrzeit wird jeweils am 3. Januarsonntag gefeiert.
Erbetener Siegler: Hans Steinheuel, Ammann von Werdenberg.