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SSRQ ZH NF II/11 101-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, von Ariane Huber Hernández und Michael Nadig

Zitation: SSRQ ZH NF II/11 101-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Kosten des abgehaltenen Maiengerichts in Höngg

1597 Mai 24.

Aufgeführt werden die beim Maiengericht von 1597 enstandenen Kosten. Es wurden 34 Personen im Imbissmahl bewirtet. Von den 102 Personen, die am Abendtrunk teilnahmen, werden die Kosten der 30 Personen aus der Stadt sowie der 8 alten und neuen Richter von Höngg vollumfänglich übernommen; die 64 Personen aus dem Dorf müssen eine Teilzahlung leisten. Die Kosten werden hälftig zwischen den Obervögten und dem Grossmünster aufgeteilt. Das Geld wird hauptsächlich dem Hofmeier und dem Wirt geschuldet, daneben entstanden Kosten für Lohn und Reisespesen der Obervögte, Stiftsabgeordneten und Schreiber.

  • Signatur: StAZH G I 5, Nr. 108
  • Originaldatierung: 1597 Mai 24
  • Überlieferung: Aufzeichnung (Doppelblatt)
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 21.5 × 32.0
  • Sprache: Deutsch

  • Signatur: StAZH G I 5, Nr. 109
  • Originaldatierung: 1597 Mai 24
  • Überlieferung: Zeitgenössische Abschrift (zwei Einzelblätter, unvollständig)
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 22.0 × 33.0
  • Sprache: Deutsch

Zum Maiengericht gehörte auch ein Abendtrunk für alle Anwesenden, teilweise auch ein Imbissmahl für die Amtsträger (vgl. SSRQ ZH NF II/11 95-1; SSRQ ZH NF II/11 115-1). Dies war eine sehr teure Angelegenheit, so dass mitunter deswegen sogar die Maiengerichte nicht mehr abgehalten wurden (vgl. dazu den Kommentar zu SSRQ ZH NF II/11 100-1). Ähnliche Aufstellungen gibt es auch für die Kosten, die bei der Huldigung der Obervögte enstanden (SSRQ ZH NF II/11 102-1).

Die Korrekturen stammen einerseits daher, dass Butter offenbar entweder teurer war oder mehr Butter für die Butterbrotschnitten (Ankenbraut) verbraucht wurde als zunächst gedacht, weshalb auch die Zwischensumme angepasst werden musste. Anders als in einer Verordnung vom 4. Mai 1582 festgehalten, wo der Butterverbrauch auf höchstens 25 Pfund beschränkt wurde (StAZH G I 29, S. 1058-1061; Edition: Stutz, Rechtsquellen, S. 26, Anm. 3) wurden hier sogar 31,5 Pfund Butter verbraucht. Andererseits stammen Korrekturen aber vor allem daher, dass die neuen und alten Richter, die der Schreiber zuerst zu den Dorfleuten zählte, beim Abendtrunk ebenfalls auf Kosten der Obrigkeit bewirtet wurden. Die «summarum alles costens» von 80 Pfund 12 Schilling ist hier nur der Anteil der Obrigkeit, den die Obervögte und das StiftOrganisation: sich gemäss einer Vereinbarung vom 23. Mai 1538 zur Hälfte aufteilten (StAZH G I 103, fol. 31r; Edition: Stutz, Rechtsquellen, Nr. 7, S. 26-27). Die Gesamtsumme, die dem Hofmeier und dem Weibel ausgezahlt wurde und zu der auch jeder aus der «pursamme» seinen Teil beisteuern musste, beläuft sich auf 96 Pfund 12 Schilling. Am linken Rand wurde ausgerechnet, was dem Hofmeier und was den anderen Personen von Imbiss und Abendtrunk geschuldet wurde (vor allem dem Wirt und dessen Magd), was offenbar durch den Weibel überbracht wurde. Der gesamte Anteil der Obervögte an den Kosten geht an den Weibel, ebenso der Beitrag der Dorfleute; somit war das Stift verantwortlich für die Zahlung an den Hofmeier, den nicht gedeckten Betrag an den Weibel, aber auch für den Sitzungs- und Reitlohn für die Obervögte, Stiftsverordneten und Schreiber sowie für die 5 Pfund, die bei der Abrechnung verzehrt wurden.

Eine Reinschrift (StAZH G I 5, Nr. 109) übernimmt die Korrekturen und verändert leicht die Reihenfolge der Positionen. Es fehlen dort jedoch die Gesamtsumme und die Bemerkungen zur Kostenaufteilung.

Weitere Kostenaufstellungen finden sich beispielsweise in StAZH G I 5, Nr. 35, fol. 20r-33r; StAZH G I 5, Nr. 37; StAZH G I 5, Nr. 116; StAZH G I 5, Nr. 148; StAZH G I 7, Nr. 22; StAZH G I 7, Nr. 51; sowie teilweise in den Maiengerichtsprotokollen (vgl. die im Kommentar zu SSRQ ZH NF II/11, Nr. 115 genannten Signaturen).

Editionstext


Uff zinstag, den 24ten meyen, anno etcAbkürzung 1597Originaldatierung: 24.5.1597 () ist zuͦ HönnggOrt:
das meyengricht gehalten worden, unnd damaalen
verzeert und costen ufganngen wie hernach volget.

Eerstlichen im imbiß


Warend myn herren, nammlich die herren obervögt,
dessglychen die herren pfläger, item verordnete herren,
ouch amptlüth, schryber und dienner vom gstifft zum
Großenmünster
Organisation:
, sodänne pfarer, undervogt, hoffmeyer,
richtere und weibel, unnd dann andere herren und burger
uss myner herren statt, sinnd überal – 34 personnen
im imbißmaal. Darfür ist verrëchnet worden:
iiij Währung: 4 Pfund xv Währung: 15 Schillinge dem hoffmeyer umb fleisch, grüns, digens
und schwynis
ij Währung: 2 Pfund xv Währung: 15 Schillinge ouch imme, so er umb fisch gäben
j Währung: 1 Pfund aber imme für das übrig und in die kuchi
j Währung: 1 Pfund xviij Währung: 18 Schillinge dem wirt umb 12Menge: 12 voggentzer brot per 3 Währung: 3 Schillinge 2 hlrWährung: 2 Haller 1
xj Währung: 11 Pfund aber imme umb 20 kkopf wynVolumenmass: 20 Köpfe Wein per 11 Währung: 11 Schillinge
v Währung: 5 Pfund xij Währung: 12 Schillinge aber dem wirt umb fleisch, fisch und anders
j Währung: 1 Pfund inn die kuchi
Summa der imbis bringt xxviij Währung: 28 Pfund , brüchte jeder
person 16½ Währung: 16.5 Schillinge .

Demnoch im aabent trunk


WasendAuffällige Schreibung uss myner herren statt überal 30 personnen a–demnoch alt und
nüw richter, als
8 personen
Hinzufügung am linken Rand mit anderer Tinte mit Einfügungszeichen
–a und
64Korrektur unterhalb der Zeile, ersetzt: 72b personnen uss dem dorff, thuͦt 102 personnen.
[S. 2]Seitenumbruch
Dißre personnen im aabent trunk hand brucht
iij Währung: 3 Pfund v Währung: 5 Schillinge dem hoffmeyer für ɉ mtmütt hußbrot
und weggen
Volumenmass: 0.5 Mütt Brot
vijKorrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: vjcWährung: 7 Pfund ijKorrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: xdWährung: 2 Schillinge umb annken e–31½ ℔Gewicht: 31.5 Pfunde per 4 Währung: 4 Schillinge 6Unsichere Lesungf hlrWährung: 6 Haller Hinzufügung oberhalb der Zeile mit anderer Tinte–e
vj Währung: 6 Pfund umb milch Zuͦ ankenbruten2
ij Währung: 2 Pfund xvij Währung: 17 Schillinge dem wirt umb 18Menge: 18 voggentzer brot per 3 Währung: 3 Schillinge 2 hlrWährung: 2 Haller
xvj Währung: 16 Schillinge ouch imme umb 2Menge: 2 hußbrot
x Währung: 10 Schillinge umb 4Menge: 4 weggen
xxxv Währung: 35 Pfund iiij Währung: 4 Schillinge umb 2 eimerVolumenmass: 2 Eimer Wein 4 kkopf wynVolumenmass: 4 Köpfe Wein per 11 Währung: 11 Schillinge
Summa deß aabent trunks ist lv Währung: 55 Pfund xijHinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tintegij Währung: 14 Schillinge ,
brüchte jeder person ongfar 11 Währung: 11 Schillinge zuͦ ürten.
Darinnen sinnd die personen uss myner herren statt
zuͦ gast ghalten worden. h–Dessglychen ouch 8Menge: 8 personen
als die nüwen und alten richter.
Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte
–h

Die pursamme dero 64Korrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: 72i personen. Gibt jede zuͦ ürten 5 Währung: 5 Schillinge .
Bringt j–xvj Währung: 16 Pfund .Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: xviij Währung: 18 Pfund –j

Nach abzug dessëlben, so blybt dann mynen herren
zuͦbezalen im aabenttrunk
an gëllt xxxvijijHinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer TintekWährung: 39 Pfund xiiHinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tintelij Währung: 14 Schillinge .

Wyter

m–x Währung: 10 Schillinge Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte–m n–umb eigerHinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte–n3
viij Währung: 8 Schillinge inn stall hoffmeyerHinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinteo4
x Währung: 10 Schillinge den mägten hoffmeyersHinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tintep
q–x Währung: 10 Schillinge Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte–q r–wirts magtHinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte–r

Unnd dann den herren obervögten, gstiffts verordneten
und schryber, jedem 10 Währung: 10 Schillinge blonung und 10 Währung: 10 Schillinge für rosslon.
Thuͦt vj Währung: 6 Pfund .5 s–Meer v Währung: 5 Pfund bi der abrëchnung verzert.Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte–s

Summarum alles costens ist

an gëllt lxxx Währung: 80 Pfund xij Währung: 12 Schillinge .
Bringt mynen gAbkürzung herren und dem gstifftOrganisation: jedem theil
an gëllt xl Währung: 40 Pfund vj Währung: 6 Schillinge .
Daran ist mynen herren an irem theil 0Unsichere LesungtWährung: 0 Pfund abgenommen,
so das gstifft ouch gëben sol.
u–
Summa dem hoffmeyer
xxvj Währung: 26 Pfund v Währung: 5 Schillinge zalt.
Weybel lviiij Währung: 59 Pfund vij Währung: 7 Schillinge
Daran empfacht er
von dorfflüthen
xvj Währung: 16 Pfund
Rest xliij Währung: 43 Pfund vij Währung: 7 Schillinge

Daran empfacht er
xl Währung: 40 Pfund vj Währung: 6 Schillinge vom hern obervogt
iij Währung: 3 Pfund j Währung: 1 Schilling vom hAbkürzung cammerer
Hinzufügung am linken Rand mit anderer Tinte
–u
[S. 3]Seitenumbruch [S. 4]Seitenumbruch
[Vermerk auf der Rückseite:]
Meyen grichts zuͦ HönnggOrt: costen
verzeichnuß, anno etcAbkürzung 97Datum: 1597.

Anmerkungen

  1. Hinzufügung am linken Rand mit anderer Tinte mit Einfügungszeichen.
  2. Korrektur unterhalb der Zeile, ersetzt: 72.
  3. Korrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: vj.
  4. Korrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: x.
  5. Hinzufügung oberhalb der Zeile mit anderer Tinte.
  6. Unsichere Lesung.
  7. Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte.
  8. Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte.
  9. Korrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: 72.
  10. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: xviij Währung: 18 Pfund .
  11. Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte.
  12. Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte.
  13. Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte.
  14. Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte.
  15. Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte.
  16. Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte.
  17. Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte.
  18. Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte.
  19. Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte.
  20. Unsichere Lesung.
  21. Hinzufügung am linken Rand mit anderer Tinte.
  1. In der Reinschrift StAZH G I 5, Nr. 109 stehen die Ausgaben für den Wirt vor den Ausgaben für den Hofmeier.
  2. Geschweifte Klammer um diese und obere Zeile.
  3. Dieser Eintrag steht in der Reinschrift StAZH G I 5, Nr. 109 nach Butter und Milch; eine geschweifte Klammer fasst alles «zuͦ ankenbruten» zusammen.
  4. Nach geschweifter Klammer um diese und vorherige Zeile.
  5. Hier endet die Abschrift StAZH G I 5, Nr. 109.