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SSRQ ZH NF II/11 148-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, von Ariane Huber Hernández und Michael Nadig

Zitation: SSRQ ZH NF II/11 148-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Entscheid des Stadtgerichts in einem Konflikt um das Zugrecht des Grossmünsterstifts im Zusammenhang mit dem Kauf der Volmarshube in Schwamendingen

1707 März 30.

Das Stadtgericht entscheidet im Streit zwischen Heinrich Weber von Schwamendingen sowie Stiftsverwalter Wolf und dem Grossmünsterstift, vertreten durch Ratsprokurator Albrecht und Stiftsschreiber Bodmer, weil das Stift beim Verkauf der Volmarshube von Heinrich Weber an Kaspar Wüst ein Vorkaufsrecht geltend machte. Nach Berücksichtigung des durch Bodmer aufgesetzten Kaufscheins, des Protests von Statthalter Hirzel als Gläubiger einer auf diesem Hof liegenden Schuld gegen den Fall des Hofs an die Tote Hand sowie weiterer Aussagen von Kaspar Wüst und Pfarrer Köchli entscheidet das Stadtgericht, dass das Grossmünster beim Kauf bleiben kann. Sollte es jedoch vom Kauf zurücktreten, soll Weber die bereits erhaltene Anzahlung als Reuegeld behalten dürfen. Das Stift erhält acht Tage Bedenkzeit.

  • Signatur: StAZH G I 8, Nr. 151
  • Originaldatierung: 1707 März 30
  • Überlieferung: Original (Doppelblatt)
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 23.5 × 34.0
  • Sprache: Deutsch
  • Schreiber: Gerichtsschreiber am Stadtgericht Zürich

Unter der Signatur StAZH G I 8, Nr. 143 findet sich ein Entwurf für eine Verleihung der VolmarshubeOrt: an Kaspar WüstPerson: als Handlehen. Zum StadtgerichtOrganisation: vgl. SSRQ ZH NF II/11 119-1; SSRQ ZH NF II/11 155-1; Bauhofer 1940; Bauhofer 1943a.

Editionstext

In der streitigkeit entzwüschent Heinrich WäberenPerson: von SchwamendingenOrt: ein-, und hrAbkürzung rathsprocurator AlbrechtenPerson: , mit zu thun herren stifftschreiber BodmersPerson: , innammen hrAbkürzung verwalter WolffenPerson: und sambtlicherIn der Vorlage: sambt wolehrwürdiger stifft zum GroßenmünsterOrganisation: alhier anderseits, belangendeIn der Vorlage: belgdeUnsichere Lesunga die haltung deß zugs, so ein wol ehrwürdiger stifftOrganisation: um den zwüschent obbemeldtem Heinrich WäberenPerson: als verkaüffer und Caspar WuestPerson: als vorgegebnem kaüfferen deß so genantenIn der Vorlage: gnt Vollmats HuebOrt: Auffällige Schreibung hoffs zu SchwamendingenOrt: um 3600 Währung: 3600 Gulden getroffenen kauff gethan habe, ward nach ersehung eines von vorbemeldtem hrAbkürzung stifft schreiber BodmerenPerson: aufgesetzten kauffscheins vom 28.Unsichere Lesungb januariiDatum: 28.1.1707 letzthin; demnach herren landschreiberIn der Vorlage: landschr WuestenPerson: , innammen meines hochgeachten herren statthalterIn der Vorlage: statthltr HirtzelsPerson: , als creditoris einer uff dieserem hoff in 900 Währung: 900 Gulden capitalIn der Vorlage: cap bestehenden schuld, wider dieseren in todten hand fallenden kauff-zug abgelegten protestation und hierum ertheilten weitläuffigen bericht; demnach hierüber alles abgelegten klag und antwort sambt deß angeregten Caspar WuestenPerson: persöhnlicher ußag und herren pfarrer KöchlisPerson: uff das an ihne gethane angelegenliche begehren eröffneten nachricht um die an Heinrich WäberenPerson: von obwolvermeldtem herrn verwalter WolffenPerson: ihme jüngsthin übergeben commission, verhör und betrachtung einhellig erkennt, es solle einer wol ehrwürdigen stifft dieser kauffs-zug eintweders verbleiben oder aber selbige im widerigen fahl dem Heinrich WäberPerson: die an den kauffschilling [S. 2]Seitenumbruch bereits avancierten 325 Währung: 325 Gulden als ein wendschatz nachzusehen schuldig sein, mithin innert acht tagenZeitspanne: 8 Tage zeit sich an dieserem orth deß eint- oder anderen zu erklähren habe.

Actum an einem ehrsamben freyen stattgerichtOrganisation: in ZürichAusstellungsort: , mitwuchs, den 30. martii anno 1707Originaldatierung: 30.3.1707.

Grichtschreiber scripsitIn der Vorlage: sst

[S. 3]Seitenumbruch[S. 4]Seitenumbruch
[Vermerk auf der Rückseite:] Herren verwalter WolffenPerson: zu hochgeehrten handenIn der Vorlage: hd
[Vermerk auf der Rückseite:] Grichtsurthel betrefend HeinrichIn der Vorlage: Heinr WäbersPerson: güeter verkauf.

Anmerkungen

  1. Unsichere Lesung.
  2. Unsichere Lesung.