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SSRQ ZH NF II/11 171-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, von Ariane Huber Hernández und Michael Nadig

Zitation: SSRQ ZH NF II/11 171-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Entscheid über die Jurisdiktion der Obervögte der Vier Wachten über ausserhalb der Niederdorfpforte ansässige Zürcher Bürger

1767 Mai 9.

Der Zürcher Rat entscheidet nach Anhörung des Berichts der nach einer Weisung der Obervögte vom Juni 1765 dazu abgeordneten Ratsdelegation, dass sich die Jurisdiktion der Obervögte in den Vogteien um die Stadt bis an die Schlagbäume vor den Stadttoren erstrecke und die Häuser auf dem Glacis der Stadtbefestigung sowie ihre Besitzer Rahn, Ulrich und Vögelin somit den Obervögten unterstehen.

Fast zwei Jahre zuvor, am 21. August 1765, war eine Ratsdelegation mit der Untersuchung des Falles betraut worden (SSRQ ZH NF II/11 167-1). 1775 war zusammen mit der Frage, wo im Gebiet der gedeckten Brücke die Grenzen der Jurisdiktion zwischen den Obervögten von WiedikonOrt: und jenen von WollishofenOrt: verliefen, offenbar auch wieder umstritten, wie weit sich die Jurisdiktion der Obervögte ausserhalb der Stadttore erstreckte (SSRQ ZH NF II/11 173-1).

Editionstext

Sammstags, den 9. MaiiOriginaldatierung: 9.5.1767, presentibusIn der Vorlage: prtbs herren burgermeister LeuPerson: und beyde rätheOrganisation:

[...]Editorisch irrelevant

[S. 175]Seitenumbruch

Über die schrifft- und mundliche berichts-erstattung der herren verordneten, was sich bey näherer und sorgfältiger untersuchung der nach dem innhalt einer von den herren obervögten der IV WachtenOrt: schon im junio 1765Datum: Juni 1765 beschehenen weisung entstandenen streith-frage, unter was für eine judicatur diejenigen burgers haüser, so auf dem glacis der fortifications-werken vor der Niederdörffler-pfortenOrt: stehen, gehörind, des mehreren ergeben, haben mngnhherrenAbkürzung nach genugsammer untersuchung und in reiflicher erdaurung der sache eigentlicher beschaffenheit einhellig befunden und erkennt, daß die judicatur der herren obervögten in den benachbarten vogteyen um die stadt herum biß an die schlagbaüme vor den pforten der stadt gehe, mithin die herren RhanenOrganisation: , UlrichPerson: und VögeliPerson: als besizere und innhabere der quaestionierlichen haüßeren vor der Niederdörff[S. 176]Seitenumbruchler PfortenOrt: der judicatur der herren obervögten in IV WachtenOrt: , so wie die haüßer vor den anderen stadt-pforten den dasigen herren obervögten unterworffen seyn sollen.