SSRQ ZH NF II/11 173-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, von Ariane Huber Hernández und Michael Nadig
Zitation: SSRQ ZH NF II/11 173-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Auftrag zur Untersuchung der Jurisdiktionsgrenze zwischen den Obervogteien Wiedikon und Wollishofen
1775 März 11.
Stückbeschreibung
- Signatur: StAZH B II 967, S. 32-33
- Originaldatierung: 1775 März 11 Überlieferung: Eintrag
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 13.5 × 38.0
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Mit dem vorliegenden Ratsentscheid wurden zwar die Obervögte von WollishofenOrt: , jene von WiedikonOrt: sowie die Säckelmeister damit beauftragt, die Grenzen zwischen den beiden Obervogteien zu untersuchen, jedoch konnte bisher weder ihr Gutachten noch ein Ratsentscheid darüber, wie weit dort die Jurisdiktion der Obervögte ausserhalb der Stadttore reichen solle, gefunden werden. Für die Vier WachtenOrt: war 1767 entschieden worden, dass sich die Jurisdiktion der Obervögte bis an die Schlagbäume der Stadttore erstrecke (SSRQ ZH NF II/11 171-1).
Editionstext
Sammstags, den 11ten martiiOriginaldatierung: 11.3.1775, presentibusIn der Vorlage: prstb herren burgermeister HeideggerPerson: und beyde rätheOrganisation:
[...]Editorisch irrelevant
[S. 32]SeitenumbruchAuf den von den herren obervögten zu WollishofenOrt: eines- und von den herren obervögten von WiedikonOrt: anderseits geschehenen anzug und sich beydseitig ausgebettene anweisung, in wie weit zwischen ebengedachten beyden vogteyen die jurisdictions gräntzen um die Bedekte BruggOrt: und dortiger enden sich erstreken und wo sie von einandern sich scheiden, haben mngnhhAbkürzung verordnet, daß den beyden herren sekelmeistern und den beydseitig geordneten herren obervögten zu WollishofenOrt: und WiedikonOrt: oberkeitlichIn der Vorlage: oberkeit aufgetragen werden solle, diesen gegenstand genau zuHinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichenb untersuchen und was für eine dißfällig bestimte wegweisung für das könfftige festgesezet werden möchte, ein guttachten zu dißfällig kluger verfüegung hochgedacht mngnhhrAbkürzung in schrifft zuverfaßen, da danne nach [S. 33]Seitenumbruch deßelben hinter bringen an diese hohe behörde hochdieselben sich vorbehalten, über den auch bey diesem anlaaß überhaubt gemachten anzug, in wie weit der inneren herren obervögten jurisdiction auser den hiesigen statt porten sich ausdähnen solle? das nöthig befiendende zuveranstalten.
Regest