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SSRQ ZH NF II/11 178-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, von Ariane Huber Hernández und Michael Nadig

Zitation: SSRQ ZH NF II/11 178-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Vergleich im Konflikt um Anspruch auf Kirchenstühle in der Kirche Schwamendingen durch die Gemeinde Oerlikon

1783 März 29.

Im Auftrag des Rates entscheiden Salomon Hirzel, Hans Konrad Lochmann und Hans Heinrich Schinz, alle Ratsherren, durch gütlichen Vergleich die Appellationsstreitigkeit zwischen den Besitzern der sechzehn Huben in Schwamendingen und der Gemeinde Oerlikon wegen ihres Anspruchs auf Kirchenstühle in der Kirche Schwamendingen. Die Kirche und das Kirchengut gehört weiterhin den Besitzern der sechzehn Huben in Schwamendingen (1). Der Gemeinde Oerlikon werden sechzehn Krebsstühle zugewiesen, acht im hinteren Teil des Kirchenschiffs und acht auf der Empore (2). Oerlikon soll dafür auf Martini 130 Gulden aus ihrem Gemeindegut in das Kirchengut bezahlen (3). Es wird festgelegt, auf welchen Stühlen der Pfarrer und seine Begleitung und der Geschworene von Oerlikon sitzen (4, 5). Die Familie Schenkel vom Zürichberg wird in der Kirche geduldet, hat aber kein Kirchenrecht. Der Herzogenmüller dagegen soll weiterhin das Kirchenrecht geniessen (6). Von der Kirche Schwamendingen soll ein Plan angefertigt und in der Gemeindelade von Schwamendingen aufbewahrt werden. Es werden zwei Abschriften ausgefertigt und den Parteien ausgehändigt. Salomon Hirzel siegelt.

  • Signatur: StArZH VI.OE.A.3.:38
  • Originaldatierung: 1783 März 29
  • Überlieferung: Original (Doppelblatt)
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 22.0 × 37.0
  • 1 Siegel:
    1. Salomon HirzelPerson: , Papierwachssiegel, rund, aufgedrückt, gut erhalten
  • Sprache: Deutsch
  • Schreiber: Unterschreiber der Stadt Zürich

  • Signatur: StArZH VI.SW.A.2.:47
  • Originaldatierung: 1783 März 29
  • Überlieferung: Original (Doppelblatt)
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 22.0 × 37.0
  • 1 Siegel:
    1. Salomon HirzelPerson: , Papierwachssiegel, rund, aufgedrückt, gut erhalten
  • Sprache: Deutsch
  • Signatur: StAZH G I 9, Nr. 179
  • Originaldatierung: 1783 März 29
  • Überlieferung: Zeitgenössische Abschrift (Doppelblatt)
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 25.0 × 41.0
  • Sprache: Deutsch

SchwamendingenOrt: wurde am 14. September 1782 zur eigenständigen Pfarrei erhoben, zu der auch OerlikonOrt: gehörte. Zuvor war die 1271 erstmals erwähnte St. NiklausPerson: -KapelleOrt: eine Filiale des GrossmünstersOrganisation: . 1781 wurde eine neue Empore in die Kirche eingebaut. Nach Abschluss der Bauarbeiten und wohl anlässlich der Selbstständigkeit der Pfarrei erstellten die Obervögte eine Ordnung, wem welcher Sitzplatz in der Kirche gebühre. Neben der Festlegung der Sitzordnung für die Vorgesetzten und Amtsträger der Gemeinden enthielt die Ordnung der Obervögte auch die Bestimmung, dass den Hubern von SchwamendingenOrt: angesichts der geleisteten Frondienste beim Bau 48 Kirchenstühle zu Eigentum überlassen werden sollten, nämlich jeder der 16 Huben drei Stühle. Der Gemeinde OerlikonOrt: Organisation: wollten die Obervögte für die geleisteten Dienste 15 Stühle überlassen, aber nicht zu Eigentum, sondern nur zur ständigen Nutzung. Die Huber von SchwamendingenOrt: protestieren jedoch gegen die Absicht, OerlikonOrt: diese Kirchenstühle zu überlassen, weshalb die Obervögte den Hubern am 19. Dezember 1782 einen Appellationsrezess ausstellten, der den Vorgang schilderte (StAZH A 114.2, Nr. 145; Abschrift: StAZH G I 9, Nr. 178). Damit gelangten die Huber an den ZürcherOrt: RatOrganisation: , der am 19. März 1783 die Ratsherren HirzelPerson: , LochmannPerson: und SchinzPerson: mit der Ausarbeitung des vorliegenden Vergleichs beauftragte (StAZH A 114.2, Nr. 149). Überliefert sind auch ein Promemoria zur Appellation (StArZH VI.SW.A.2.:46,46a), ein Bericht des Oberdorfmeiers Johann VollenweiderPerson: über den Prozess (StArZH VI.SW.A.2.:48,48a) sowie eine Aufstellung der Prozesskösten (StArZH VI.SW.A.2.:49).

Weitere Konflikte um die Kirchenstühle gab es auch 1776 in EngeOrt: (SSRQ ZH NF II/11 174-1) oder 1728 und 1736 in WipkingenOrt: (StArZH VI.WP.A.8.:72; StArZH VI.WP.A.8.:76). Zu Kirchenstühlen vgl. Spörri 1932; zur Kirche SchwamendingenOrt: vgl. Nüscheler 1864-1873, S. 403-404; KdS ZH NA V, S. 366-371.

Editionstext


Wir nachbenandte, Salomon HirzelPerson: , des raths von der
freyen wahl und alt stattschreiber, HsHans Conrad LochmannPerson: ,
zunfftmeister und gesandter über das gebirg, und HsHans Heinrich
Schinz
Person:
, des raths und alt salzdirector, alle des inneren raths
hochloblhochloblichen standes ZürichOrt: , urkunden hiermit, daß, nachdem
wir von ungndhhAbkürzung den räthen unterm 19. dißdieses monatsDatum: 19.3.1783 den hohen
auftrag erhalten, die vor hochdenselben geschwebte appellations-streitigkeit zwischen den besizern der 16Menge: 16 hueben zu
SchwamendingenOrt: , kläger einer-, dan e eeine ehrsame gemeind ÖrlikonOrganisation: ,
beklagten andertheils, betreffend die leztern zugeeignete
15Menge: 15 krebsstühle in der kirche zu SchwamendingenOrt: und einige
andereAuslassung in StAZH G I 9, Nr. 179a daher entstandene beschwehrden, näher zu untersuchen
und nach gehaltener verhör mit den partheyen zutrachten,
dieselben gütlich zuvergleichen.

Wir hierauf dieselben in ihrem für- und wider-bringen
des umständlichen vernohmen, und endlich nach vielfältigen
bemühungen und wohlmeinenden vorstellungen b–in reiffer
erdaurung der sachen beschaffenheit
Auslassung in StAZH G I 9, Nr. 179
–b gegenwärtigen güttlichen
verglich eziehlt haben, vermöge deßen:
1.mo Die kirchec und kirchen gutt zu SchwamendingenOrt: den
besizern der 16Menge: 16 hueben daselbst auf art und weise, wie
sie solche von lloblichem stifft zum Großen MünsterOrganisation: empfangen
und bisdahin beseßen, fehrner verbleiben.
2.do werden er eeiner ehrsamen gemeind ÖrlikonOrganisation: 16Menge: 16 krebsstühle zu
beständigem besiz angewiesen, nämlich in der unteren [S. 2]Seitenumbruch
kirchen im hinteren geflez 8Menge: 8 krebs stühle mit nonumero 65, 66, 67
68, 69, 70, 71, 72 und 8Menge: 8 andere krebsstühle auf dem gewölb
mit nonumero 38, 39, 40, 41, 47, 48, 49, 50 bezeichnet.
3.tio Dagegen soll e eeine ehrsame gemeind ÖrlikonOrganisation: aus ihrem gemeindgutt in das kirchen gutt zu SchwamendingenOrt: auf könftigen
MartiniPerson: tagDatum: 11. November  130Währung: 130 Gulden , sage einhundert und dreyßig guldenWährung: 130 Gulden ,
an baarem geld Textvariante in StAZH G I 9, Nr. 179: erlegen undd bezahlen.
4.to sollen die dem herren pfahrer zu SchwamendingenOrt: assignierte und in der appellation sub nonumero 20 & 21 bezeichnete
2 stühle verbleiben, mit dem beding, daß, wan erAuslassung in StArZH VI.SW.A.2.:47; StAZH G I 9, Nr. 179e, hAbkürzung pfahrer,
niemand mit sich bringt, die hubere das recht haben selbige
zu besizen.
5.to solle dem amtsgeschwohrnen zu ÖrlikonOrt: der stuhl nonumero 23
weiters verbleiben; wann aber die untervogt stelle jemahls
wider auf die gemeind SchwamendingenOrganisation: fiele, solle es bey
der ehemahligen ordnung sein bewenden haben, und ein dritter
stuhl denen im chor sub nonumero 1 & 2 bezeichneten 2 stühlen widerum beygesezt und dannzumahl dem amtsgeschwohrnen zu
ÖrlikonOrt: angewiesen werden.
6.to Was dann die SchenklenOrganisation: ab dem ZürichbergOrt: betrifft, die das
kirchen-recht zu SchwamendingenOrt: zuhaben vermeinten, weil
sie dahin begraben werden, so ward deshalben einmüthig befunden, daß obbesagte SchenkelnOrganisation: wie bisdahin in der kirche
geduldet, aber kein recht zu der kirche haben sollen;
hingegen möge der herzoger-müller1 das kirchen recht
fehrner genießen.
[S. 3]Seitenumbruch
Endlichen und zu mehrerer erläuterung solle ein richtiger plan von der kirche zu SchwamendingenOrt: ausgefertiget
(der sich auf den spruch der herren obervögten,2 und wo
einiche abänderung vorgegangen, auf gegenwärtigen compromiss beziehe) und in der gemeindslaad zu SchwamendingenOrt:
aufbehalten werden.
Da nun beyde partheyen obstehenden verglich
dankbahrlich angenohmen, so haben wir von selbigem zweyMenge: 2 gleichlautende abschrifften verfertigen,3 jeder parthey eine zustellen,
auchTextvariante in StArZH VI.SW.A.2.:47; StAZH G I 9, Nr. 179: undf zu wahrem urkund und offentlicher beglaubigung
mit wohlehrengedachtem herren rathsherr HirzelsPerson: anerbohren
ehren insigel verwahren und bekräfftigen laßen, jedoch
ihme, uns allen und unsern erben ohne schaden.
So beschehen, den 29.sten Textvariante in StArZH VI.SW.A.2.:47; StAZH G I 9, Nr. 179: tagg merz Textvariante in StAZH G I 9, Nr. 179: annoh 1783Originaldatierung: 29.3.1783.
Unterschreibers canzley
der statt ZürichOrt:
[S. 4]Seitenumbruch
[Vermerk auf der Rückseite:]
Raths-urtheil betrefend
streitigkeiten zwischen den 16Menge: 16 huben
in SchwamendingenOrt: und den bürgern von
ÖrlikonOrt: , wegen der kirche und dem
kirchengut vom jahr 17Korrektur überschrieben, ersetzt: 8i83Datum: 1783

Anmerkungen

  1. Auslassung in StAZH G I 9, Nr. 179.
  2. Auslassung in StAZH G I 9, Nr. 179.
  3. Streichung: n.
  4. Textvariante in StAZH G I 9, Nr. 179: erlegen und.
  5. Auslassung in StArZH VI.SW.A.2.:47; StAZH G I 9, Nr. 179.
  6. Textvariante in StArZH VI.SW.A.2.:47; StAZH G I 9, Nr. 179: und.
  7. Textvariante in StArZH VI.SW.A.2.:47; StAZH G I 9, Nr. 179: tag.
  8. Textvariante in StAZH G I 9, Nr. 179: anno.
  9. Korrektur überschrieben, ersetzt: 8.
  1. Die HerzogenmühleOrt: an der GlattOrt: im noch heute so genannten Quartier gehörte politisch zwar zu WallisellenOrt: , war aber noch bis 1931 nach SchwamendingenOrt: schul- und kirchgenössig.
  2. Vgl. StAZH A 114.2, Nr. 145.
  3. Das vorliegende Stück ist die Ausfertigung für OerlikonOrt: ; die Urkunde für SchwamendingenOrt: trägt die Signatur StArZH VI.SW.A.2.:47.