SSRQ ZH NF II/11 50-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, von Ariane Huber Hernández und Michael Nadig
Zitation: SSRQ ZH NF II/11 50-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Ratsurteil betreffend die von der Gemeinde Wipkingen bestimmte Einschränkung der Stückzahl Vieh auf der Allmende
1517 Mai 13.
Stückbeschreibung
- Signatur: StArZH I.A.2454.
- Originaldatierung: 1517 Mai 13 Überlieferung: Original
- Beschreibstoff: Pergament
- Format B × H (cm): 47.5 × 20.5
- 1 Siegel:
- Stadt ZürichPerson: , Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, fehlt
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Die Offnung von WipkingenOrt: enthält keine Bestimmungen zum Weidgang. Das vorliegende Urteil zeigt aber, dass ausserhalb der Offnung entsprechende Regelungen bestanden. Der Versuch der Gemeinde WipkingenOrt: Organisation: , diese Weidgangsbestimmungen eigenmächtig zu ändern, scheiterte, obwohl sie ihre neue Ordnung von der Äbtissin des FraumünstersOrganisation: hatte bestätigen lassen. Erfolgversprechender war die Strategie, solche neuen Ordnungen vor dem Obervogt und mit Bewilligung des RatesOrganisation: zu erlassen, wie WollishofenOrt: dies einige Jahre später tat (SSRQ ZH NF II/11 54-1).
Editionstext
Regest