SSRQ ZH NF II/3 84-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 3: Die Landvogtei Greifensee, von Rainer Hugener
Zitation: SSRQ ZH NF II/3 84-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Schreiben des Vogts von Greifensee über das Verfahren zur Wahl eines neuen Untervogts
1570 Juli 8. Greifensee
Stückbeschreibung
- Signatur: StAZH A 123.3, Nr. 18
- Originaldatierung: 1570 Juli 8 Überlieferung: Original (Doppelblatt)
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 22.0 × 31.5
- 1 Siegel:
- Hans Jakob RordorfPerson: , Papierwachssiegel, rund, aufgedrückt, fehlt
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Noch 1489 war in den Waldmanschen Spruchbriefen festgehalten worden, dass die Gemeinden in der Herrschaft GreifenseeOrt: wie jene am ZürichseeOrt: ihre Untervögte selber wählen dürfen (SSRQ ZH NF II/3 38-1). Wie aus dem vorliegenden Schreiben hervorgeht, wurde dieses Privileg aber bereits im 16. Jahrhundert dahingehend eingeschränkt, dass die Herrschaftsangehörigen lediglich einen Vorschlag mit mehreren Kandiaten einreichen durften, aus denen der Zürcher RatOrganisation: sodann selber den Untervogt wählte (Bickel 2006, S. 204-206, mit Anm. 27).
Editionstext
Üwer, miner gnedigen herren, undertheniger diener, Hans Jacob RordorffPerson: , vogt zuͦ GriffenseeOrt:
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Regest