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SSRQ ZH NF I/1/11 69-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11: Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, von Sandra Reisinger

Zitation: SSRQ ZH NF I/1/11 69-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Mandat der Stadt Zürich betreffend Ausweisung von verdächtigen Personen und berufslosen Fremden

1771 Februar 6.

In den Jahren 1770 und 1771 kam es aufgrund von Missernten in ganz MitteleuropaOrt: zu stark ansteigenden Getreidepreisen. Da ZürichOrt: einen Grossteil seines Getreides aus SchwabenOrt: einführte, bewirkte die Teuerung einen Anstieg der Armut auf zürcherischemOrt: Gebiet. Zwar liess die ZürcherOrt: Obrigkeit im Sommer des Jahres 1770 Nahrungsmittelvorräte anlegen, aber diese konnten eine Auswanderungswelle veramter Bewohner im Herbst 1770 nicht aufhalten. Gleichzeitig kamen zahlreiche fremde Bettler auf der ZürcherOrt: Landschaft an, was der unmittelbare Anlass für das vorliegende Mandat darstellte (Ebnöther 2013, S. 278-279).

In Folge wurden zahlreiche weitere Bettelmandate erlassen (beispielsweise am 18. Juni 1771: StAZH III AAb 1.13, Nr. 86). Mit der Harschierordnung von 1787 erfolgte eine Erweiterung der Kompetenzen der Harschiere, die für die Abweisung und Verfolgung unerwünschter Personen auf zürcherischemOrt: Herrschaftsgebiet zuständig waren (SSRQ ZH NF I/1/11 89-1).

Editionstext


Es sollen sich alle verdaͤchtige,
Herren und berufslose Fremdlinge
beyderley Geschlechts von dato an,
in denen naͤchsten vierzehen TagenZeitspanne: 14 Tage,
zu Vermeidung ernstlicher Leibes- und
je nach Beschaffenheit auch Lebensstrafe, aus hiesigen Landen ungesaumt
wegbegeben.

ActumSchriftwechsel Mittwochs den 6ten Hornung,
1771
Originaldatierung: 6.2.1771
.

Canzley ZuͤrichOrt: Organisation: .
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