SSRQ ZH NF I/1/11 69-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11:
Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, von Sandra Reisinger
Zitation: SSRQ ZH NF I/1/11 69-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Mandat der Stadt Zürich betreffend Ausweisung von verdächtigen Personen und berufslosen Fremden
1771 Februar 6.
Kommentar
In den Jahren 1770 und 1771 kam es aufgrund von Missernten in ganz MitteleuropaOrt: zu stark ansteigenden Getreidepreisen. Da ZürichOrt: einen Grossteil seines Getreides aus SchwabenOrt: einführte, bewirkte die Teuerung einen Anstieg der Armut auf zürcherischemOrt: Gebiet. Zwar liess die ZürcherOrt: Obrigkeit im Sommer des Jahres 1770 Nahrungsmittelvorräte anlegen, aber diese konnten eine Auswanderungswelle veramter Bewohner im Herbst 1770 nicht aufhalten. Gleichzeitig kamen zahlreiche fremde Bettler auf der ZürcherOrt: Landschaft an, was der unmittelbare Anlass für das vorliegende Mandat darstellte (Ebnöther 2013, S. 278-279).
In Folge wurden zahlreiche weitere Bettelmandate erlassen (beispielsweise am 18. Juni 1771: StAZH III AAb 1.13, Nr. 86). Mit der Harschierordnung von 1787 erfolgte eine Erweiterung der Kompetenzen der Harschiere, die für die Abweisung und Verfolgung unerwünschter Personen auf zürcherischemOrt: Herrschaftsgebiet zuständig waren (SSRQ ZH NF I/1/11 89-1).
Editionstext
Es sollen sich alle verdaͤchtige,
Herren und berufslose Fremdlinge
beyderley Geschlechts von dato an,
in denen naͤchsten vierzehen TagenZeitspanne: 14 Tage,
zu Vermeidung ernstlicher Leibes- und
je nach Beschaffenheit auch Lebensstrafe, aus hiesigen Landen ungesaumt
wegbegeben.
ActumSchriftwechsel Mittwochs den 6ten Hornung,
1771Originaldatierung: 6.2.1771.
Canzley ZuͤrichOrt: Organisation: .
Stückbeschreibung
Nachweis