SSRQ ZH NF I/1/11 69-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11:
Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, by Sandra Reisinger
Citation: SSRQ ZH NF I/1/11 69-1
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Mandat der Stadt Zürich betreffend Ausweisung von verdächtigen Personen und berufslosen Fremden
1771 February 6.
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In den Jahren 1770 und 1771 kam es aufgrund von Missernten in ganz MitteleuropaPlace: zu stark ansteigenden Getreidepreisen. Da ZürichPlace: einen Grossteil seines Getreides aus SchwabenPlace: einführte, bewirkte die Teuerung einen Anstieg der Armut auf zürcherischemPlace: Gebiet. Zwar liess die ZürcherPlace: Obrigkeit im Sommer des Jahres 1770 Nahrungsmittelvorräte anlegen, aber diese konnten eine Auswanderungswelle veramter Bewohner im Herbst 1770 nicht aufhalten. Gleichzeitig kamen zahlreiche fremde Bettler auf der ZürcherPlace: Landschaft an, was der unmittelbare Anlass für das vorliegende Mandat darstellte (Ebnöther 2013, S. 278-279).
In Folge wurden zahlreiche weitere Bettelmandate erlassen (beispielsweise am 18. Juni 1771: StAZH III AAb 1.13, Nr. 86). Mit der Harschierordnung von 1787 erfolgte eine Erweiterung der Kompetenzen der Harschiere, die für die Abweisung und Verfolgung unerwünschter Personen auf zürcherischemPlace: Herrschaftsgebiet zuständig waren (SSRQ ZH NF I/1/11 89-1).
Edition Text
Es sollen sich alle verdaͤchtige, Herren und berufslose Fremdlinge beyderley Geschlechts von dato an, in denen naͤchsten vierzehen TagenDuration: 14 days, zu Vermeidung ernstlicher Leibes- und je nach Beschaffenheit auch Lebensstrafe, aus hiesigen Landen ungesaumt wegbegeben.
ActumFont change Mittwochs den 6ten Hornung, 1771Date of origin: 6.2.1771.
Canzley ZuͤrichPlace: Organisation: .
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