SSRQ ZH NF I/1/3 122-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich.
Band 3: Stadt und Territorialstaat Zürich II (1460 bis Reformation), von Michael Schaffner
Zitation: SSRQ ZH NF I/1/3 122-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Aufnahme von Katharina von Zimmern in den Schutz der Stadt Zürich und Zusprechung einer Rente
1524 Dezember 8.
Stückbeschreibung
- Signatur: StArZH I.A.502.
- Originaldatierung: 1524 Dezember 8 Überlieferung: Original
- Beschreibstoff: Pergament
- Format B × H (cm): 45.5 × 25.0 (Plica: 5.5 cm)
- 1 Siegel:
- Stadt ZürichPerson: , Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, fehlt
- Sprache: Deutsch
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Edition
- Wyss 1851-1858, Beilagen, S. 469-470, Nr. 498
Kommentar
Die vorliegende Urkunde wurde an demselben Tag ausgestellt wie die von Äbtissin Katharina von ZimmernPerson: besiegelte Übertragung der Rechte und Besitzungen des FraumünstersOrganisation: an Bürgermeister und RatOrganisation: (SSRQ ZH NF I/1/3 121-1). Bereits am 5. Dezember 1524 hatte der RatOrganisation: die Anfertigung der Urkunden in Auftrag gegeben (StAZH B VI 249, fol. 144r-v). Katharina von ZimmernPerson: stammte aus süddeutschemOrt: Hochadel und übte seit 1496 das Amt der Äbtissin aus. Während ihrer Amtszeit realisierte sie im Bereich der Abteigebäude aufwändige Bauarbeiten, wozu besonders prominent der Neubau des sogenannten Äbtissinnenhofs gehört (Niederhäuser 2012, S. 132; KdS ZH NA II.I, S. 101-107; Abegg/Barraud Wiener 2000).
Nach dem Verzicht auf ihr Amt heiratete Katharina von ZimmernPerson: den in württembergischenOrt: Diensten stehenden Adligen Eberhard von ReischachPerson: , der in ZürichOrt: zwischenzeitlich wegen unerlaubter Soldwerbung zum Tod verurteilt worden war. Mit ihm lebte sie zunächst in SchaffhausenOrt: und DiessenhofenOrt: und zuletzt wieder in ZürichOrt: . Nachdem ihr Ehemann 1531 in der Schlacht von KappelOrt: gefallen war, blieb sie bis zu ihrem Tod als Witwe in ZürichOrt: und bezog die ihr vom RatOrganisation: zugesprochene Rente.
Über wie viele Schwestern das FraumünsterklosterOrganisation: neben der Äbtissin zuletzt noch verfügte, ist nicht überliefert; im Jahr 1522 sind noch vier Klosterfrauen belegt (Knecht 2016, S. 63). Bereits am 17. Juni 1523 stellte der RatOrganisation: die Schwestern des Klosters OetenbachOrt: , das über den mitgliederstärksten Frauenkonvent der Stadt verfügte, vor die Wahl, entweder das Kloster unter Rückerstattung ihres eingebrachten Gutes zu verlassen oder vor Ort zu verbleiben. Am 1. Februar 1525 wurde die Ordensregel aufgehoben, den Schwestern war das Zusammenleben jedoch weiterhin erlaubt (zur Aufhebung des Klosters OetenbachOrt: vgl. Egli, Actensammlung, Nr. 366; 630; Knecht 2016, S. 23-25; zur Nutzung als Blatternhaus vgl. die Almosenordnung der Stadt ZürichOrt: , SSRQ ZH NF I/1/3 125-1).
Zu Katharina von ZimmernsPerson: Biographie nach Aufgabe der Äbtissinnenwürde vgl. Christ-von Wedel 2019; Niederhäuser 2012, S. 136-138; Günter 2000; zur Situation ehemaliger ZürcherOrt: Nonnen nach den Klosteraufhebungen Knecht 2018; Knecht 2016; zum Umgang verschiedener Äbtissinnen mit der Reformation vgl. Gysel 2018, S. 163-164.
Editionstext
Anmerkungen
- Diese Angabe bezieht sich auf die von Hans Heinrich WaserPerson: (1663-1735) angelegten Urkundenabschriften (StArZH III.B.5., S. 408-410, Nr. 694).↩
Regest