SSRQ ZH NF I/1/3 18-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich.
Band 3: Stadt und Territorialstaat Zürich II (1460 bis Reformation), von Michael Schaffner
Zitation: SSRQ ZH NF I/1/3 18-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Begründung der Bruderschaft der Gesellen, Knechte und Lehrknaben des Zürcher Schuhmacherhandwerks
1484 August 14.
Stückbeschreibung
- Signatur: StAZH F II a 290, fol. 62r-63r
- Originaldatierung: 1513 Überlieferung: Abschrift
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 20.0 × 32.0
- Sprache: Deutsch
-
Edition
- Hoppeler 1923, S. 66-67
Kommentar
Bei der vorliegenden Aufzeichnung handelt es sich um die spätere Abschrift einer nicht erhaltenen Urkunde im Urbar des BarfüsserklostersOrganisation: . Der Schreiber setzt Striche über dem Buchstaben «u», bei denen keine Unterscheidung zwischen Distinktionszeichen und diakritischem Zeichen ersichtlich ist. Zur besseren Lesbarkeit des Textes wurden bei der Transkription die Laute «u» und «u̍» gemäss Standarddeutsch normalisiert. Zur Datierung der Abschrift vgl. IWQZH, Nr. 220.
In ZürichOrt: existierten in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts dreizehn Laienbruderschaften, von denen alle bis auf zwei ihren Sitz bei einem der drei Bettelordensklöster der Stadt hatten. Die Bruderschaften stellten für ihre Mitglieder das Totengedenken sicher, namentlich durch die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Durchführung von Begräbnissen und regelmässigen Seelenmessen. Auch die ZünfteOrganisation: verfügten zu diesem Zweck über bruderschaftliche Einrichtungen: So sah schon der Zunftbrief der SchuhmacherzunftOrganisation: im Jahr 1336 vor, dass beim Tod eines bedürftigen Meisters seine Zunftbrüder je einen Pfennig für sein Begräbnis zu spenden hatten (StAZH A 73.2; Edition: QZZG, Bd. 1, Nr. 6).
Im 15. Jahrhundert organisierten sich jedoch zunehmend auch Knechte und Gesellen in eigenen Bruderschaften. So begründeten in ZürichOrt: neben den SchuhmachernOrganisation: auch die Gesellen der BäckerOrganisation: , MüllerOrganisation: und KürschnerOrganisation: eigene Bruderschaften. Auch Angehörige nichtzünftiger Gruppen suchten auf diese Weise bereits zu Lebzeiten Vorsorge für das eigene Seelenheil zu treffen. So war die grösstenteils bedürftige Bewohnerschaft des KratzOrt: ebenso in einer Bruderschaft organisiert wie die Spielleute (StAZH A 43.1.4, Nr. 3).
Der von den Schuhmachergesellen mit der Durchführung des Totengedenkens beauftragte Orden der FranziskanerOrganisation: befand sich seit seiner Ankunft in ZürichOrt: Mitte des 13. Jahrhunderts mit dem GrossmünsterstiftOrt: in einem Kompetenzkonflikt wegen Seelsorge und Begräbnis. Dieser konnte erst 1510 mit einem Vergleich geschlichtet werden, wonach die FranziskanerOrganisation: den jeweiligen Leutpriester bei jeder klösterlichen Totenfeier mit einem Viertel der entrichteten Spenden an den Erträgen zu beteiligen hatten.
Im Zuge der Reformation wurden sämtliche Bruderschaften aufgelöst. Bei der Aufstellung der Vermögenswerte wurden für die Bruderschaft der SchuhmachergesellenOrganisation: Einkünfte von 3 Gulden verzeichnet (Egli, Actensammlung, Nr. 620).
Zu den ZürcherOrt: Bruderschaften vgl. Amacher 2002; Illi 1992, S. 104-107; zum Friedhof der BarfüsserkircheOrt: vgl. Illi 1992, S. 51-52.
Editionstext
Diser brief sait von der schuͦknechtOrganisation: jartzit
Anmerkungen
- Die Fronfasten waren verbreitete Termine für Seelenmessen, vgl. Illi 1992, S. 107 sowie exemplarisch Hugener 2014, S. 105.↩
- Es handelt sich um die vier Marienfeste der Reinigung oder Lichtmess (2. Februar), Verkündigung (25. März), Himmelfahrt (15. August) und Empfängnis (8. Dezember), vgl. Illi 1992, S. 107.↩
Regest