SSRQ ZH NF I/1/3 180-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich.
Band 3: Stadt und Territorialstaat Zürich II (1460 bis Reformation), von Michael Schaffner
Zitation: SSRQ ZH NF I/1/3 180-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Verordnung betreffend die Anlage des Friedhofes zu Predigern und dessen Abgrenzung gegenüber dem Friedhof zum Grossmünster
1541.
Stückbeschreibung
- Signatur: StAZH A 42.1.6, Nr. 3
- Originaldatierung: 1541 (Datierung aufgrund des Inhalts) Überlieferung: Aufzeichnung (Einzelblatt)
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 22.0 × 32.5
- Sprache: Deutsch
Weitere Überlieferungen
- Signatur: StAZH B III 7, fol. 34r
- Originaldatierung: ca. 1550 – 1560 Überlieferung: Eintrag
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 22.5 × 34.0
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Die Anlegung des neuen Friedhofs bei der PredigerkircheOrt: lässt sich aufgrund eines Eintrags in den Rats- und Richtbüchern auf das Jahr 1541 datieren (StAZH B VI 256, fol. 49r-v). In diesem werden die Anstellung eines neuen Totengräbers sowie praktische Vorkehrungen bei der Anlegung des Gräberfeldes geregelt. Bereits am 12. Oktober wurde das SpitalOrt: angewiesen, seine Toten nicht mehr zum GrossmünsterOrt: zu bringen, sondern auf dem PredigerkirchhofOrt: zu bestatten, wobei zu diesem Zeitpunkt die Arbeiten für dessen Neuanlegung noch nicht abgeschlossen gewesen sein dürften (StAZH H II 23.3, Nr. 1). Der neue Friedhof einschliesslich der in der vorliegenden Ordnung erwähnten Mauer und Zugangstore ist im Murerplan von 1576 zu erkennen. Aus diesem wird auch ersichtlich, dass der kleinere mittelalterliche Kirchhof der DominikanerOrganisation: im Zuge der Reformation zum Werkhof des SpitalsOrt: umfunktioniert worden war.
Das in der vorliegenden Ordnung erwähnte Gutachten der Ratsverordneten ist ebenfalls überliefert (StAZH B II 1080, Teil II, fol. 201r-202r). Die Verordneten besprachen angesichts der grossen Anzahl von Pesttoten eine Reihe von Vorschlägen zur Erweiterung oder Neuanlage von Friedhöfen, wobei auch Standorte ausserhalb der Stadtmauern erwogen wurden. Der RatOrganisation: entschied sich jedoch letztlich für eine Lösung innerhalb der Stadt. Zur Anlage eigentlicher Notfriedhöfe vor den Stadtmauern kam es erst im Pestjahr 1611. Dabei handelte es sich um St. Leonhard Ort: vor dem NiederdorftorOrt: und den Krautgarten vor dem LindentorOrt: (Illi 1992, S. 60).
Zur Neuanlage des Predigerkirchhofes vgl. KdS ZH NA III.I, S. 317; Illi 1992, S. 60; allgemein zum Begräbniswesen im vormodernen ZürichOrt: vgl. Illi 1992; zum GrossmünsterOrt: als Bestattungsort vgl. SSRQ ZH NF I/1/3 67-1.
Editionstext
Textvariante in StAZH B III 7, fol. 34r: Die nüw begreptnus zun PredigernOrt: a
Anmerkungen
- Textvariante in StAZH B III 7, fol. 34r: Die nüw begreptnus zun PredigernOrt: .↩
- Hinzufügung am rechten Rand mit Einfügungszeichen.↩
- Beschädigung durch Tintenklecks, sinngemäss ergänzt.↩
- Streichung: zu.↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.↩
- Auslassung in StAZH B III 7, fol. 34r.↩
Regest