SSRQ ZH NF I/2/1 18-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, par Bettina Fürderer
Citation : SSRQ ZH NF I/2/1 18-1
Licence : CC BY-NC-SA
Abtretung von Gemeindeland der Stadt Winterthur an das Kloster Töss gegen die Öffnung einer Wiese für eine Strasse
1348 mars 14. Winterthur
Description de la source
- Cote : StAZH C II 1, Nr. 307
- Date : 1348 mars 14 Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 38.5 × 23.5 (Plica : 2.5 cm)
- 1 sceau :
- Stadt WinterthurOrganisation : , attaché à une lanière en parchemin, absent
- Langue : allemand
-
Regest
- URStAZH, Bd. 1, Nr. 696
Présentation de la situation de tradition
- Cote : StAZH F II a 411, fol. 240 r-v
- Date : 1534 Tradition : Abschrift
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 21.0 × 33.0
- Langue : allemand
- Cote : winbib Ms. Fol. 27, S. 195-196
- Date : milieu du 18. s. Tradition : Abschrift
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 24.0 × 35.5
- Langue : allemand
Commentaires
Der Bau und Unterhalt von Verkehrswegen war eine kollektive Aufgabe von benachbarten Gemeinden und weltlichen oder geistlichen Herrschaften, die Instandhaltungsmassnahmen und Nutzungsrechte vertraglich regelten. Über die Brücke, die bei dem Kloster TössLieu : Organisation : über den gleichnamigen Fluss führte, gelangte man zur Strasse über die SteigLieu : nach ZürichLieu : . Für Brückenbauarbeiten kamen die WinterthurerOrganisation : auf. Stadt und Kloster hatten zudem freiwillig einen Beitrag zum Strassenbau auf der SteigLieu : geleistet, obwohl die Grafschaft KyburgLieu : für deren Unterhalt zuständig war. Forderungen der Bevollmächtigten der Grafschaft nach einer Beteiligung an Ausbesserungsarbeiten, da dem Kloster die an der SteigLieu : liegenden Grundstücke gehörten und seine Fuhrwerke dort täglich unterwegs waren und die WinterthurerOrganisation : durch die Erhebung von Transitzöllen in der Stadt vom Verkehr profitierten, wiesen Bürgermeister und Rat von ZürichLieu : Organisation : im Jahr 1494 ab (STAW URK 1751). Diese Aufteilung der Unterhaltspflichten wurde 1519 (STAW URK 2043) und 1542 (StAZH C I, Nr. 1937) bestätigt.
Nach der Aufhebung des Klosters TössLieu : Organisation : im Zuge der Reformation kam sein Archiv in den Besitz der Stadt ZürichLieu : , vgl. HS IV, Bd. 5, S. 923. Auf die vorliegende Urkunde verweisen zwar Einträge in den Kopialbüchern und Registern der Urkunden des Amts TössLieu : aus dem 16. bis 18. Jahrhundert (vgl. StAZH F II a 411, fol. 240r-v; StAZH B I 203, S. 181-184; StAZH KAT 414, S. 744), doch sie gelangte aus unbekannten Gründen in den Bestand der Urkunden des ZürcherLieu : GrossmünstersOrganisation : und wird bereits in einem Register der Stiftsurkunden aus den 1780er Jahren aufgeführt (StAZH KAT 295 b, S. 8).
Texte édité
Annotations
- Lecture incertaine.↩
- Vgl. die Ausfertigung der Priorin und des Konvents des Klosters TössLieu : Organisation : gleichen Datums (STAW URK 100).↩
- Die Ausfertigung der Gegenseite nennt als Ausstellungsort das Kloster TössLieu : Organisation : (STAW URK 100).↩
- Hans Rudolf StuckiPersonne : wurde 1537 Amtmann des ZürcherLieu : Amts TössLieu : (Sulzer 1903, S. 117).↩
Résumé