SSRQ ZH NF I/2/1 282-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, von Bettina Fürderer
Zitation: SSRQ ZH NF I/2/1 282-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Beschränkung der Bürgeraufnahmen in Winterthur
1538 Juli 26.
Stückbeschreibung
- Signatur: STAW B 2a/32.2 (r, Eintrag 3)
- Originaldatierung: 1538 Juli 26 Überlieferung: Aufzeichnung
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 21.5 × 32.0
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Von Restriktionen bei der Verleihung des Bürgerrechts berichtet auch der WinterthurerOrt: Ratsherr Ulrich MeyerPerson: in seinen chronikalischen Aufzeichnungen. Demnach wurde im Jahr 1550 der Antrag eines Bürgers abgelehnt, seinen Schwiegersohn, einen Weber, als Bürger aufzunehmen, da sonst zu viele in der Stadt dieses Handwerk ausüben würden (winbib Ms. Quart 102, fol. 47v-48r). Mit der Sorge um verstärkte Konkurrenz unter den Gewerbetreibenden und in der Nutzung der Allmende begründete der RatOrganisation: entsprechende Massnahmen (STAW AF 59/1a, S. 1). Bürgermeister und Rat von ZürichOrt: Organisation: hatten gegen die Beschränkung der Bürgeraufnahme in WinterthurOrt: prinzipiell nichts einzuwenden, sofern die eigenen Bürger nicht davon betroffen waren. Sie intervenierten aber 1540 zugunsten Kaspar SchmidlisPerson: , Sohn eines ZürcherOrt: Bürgers, der eine Bürgerin von WinterthurOrt: geheiratet hatte und bei ihr wohnte (STAW B 4/2, fol. 120r; StAZH B IV 11, fol. 40r-v).
Editionstext
Actum fritag nechst nach sant
JacobsPerson: , des heligen appostels, tag,
anno 1538Originaldatierung: 26.7.1538
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Anmerkungen
- Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.↩
- Streichung: be.↩
- Streichung: des.↩
- Beschädigung durch Beschneidung (am Blattrand), sinngemäss ergänzt.↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.↩
- Streichung: das dan.↩
- Streichung: wol.↩
Regest