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SSRQ ZH NF I/2/1 282-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, von Bettina Fürderer

Zitation: SSRQ ZH NF I/2/1 282-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Beschränkung der Bürgeraufnahmen in Winterthur

1538 Juli 26.

Der Schultheiss, der Kleine und der Grosse Rat von Winterthur haben beschlossen, in den nächsten sechs Jahren nur noch Personen in das Bürgerrecht aufzunehmen, die wegen ihres Handwerks oder aus anderen Gründen gebraucht werden. Über die Aufnahmen entscheidet der Kleine Rat, schwierige Fälle kann er beiden Ratsgremien vorlegen.

  • Signatur: STAW B 2a/32.2 (r, Eintrag 3)
  • Originaldatierung: 1538 Juli 26
  • Überlieferung: Aufzeichnung
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 21.5 × 32.0
  • Sprache: Deutsch
  • Schreiber: Christoph Hegner

Von Restriktionen bei der Verleihung des Bürgerrechts berichtet auch der WinterthurerOrt: Ratsherr Ulrich MeyerPerson: in seinen chronikalischen Aufzeichnungen. Demnach wurde im Jahr 1550 der Antrag eines Bürgers abgelehnt, seinen Schwiegersohn, einen Weber, als Bürger aufzunehmen, da sonst zu viele in der Stadt dieses Handwerk ausüben würden (winbib Ms. Quart 102, fol. 47v-48r). Mit der Sorge um verstärkte Konkurrenz unter den Gewerbetreibenden und in der Nutzung der Allmende begründete der RatOrganisation: entsprechende Massnahmen (STAW AF 59/1a, S. 1). Bürgermeister und Rat von ZürichOrt: Organisation: hatten gegen die Beschränkung der Bürgeraufnahme in WinterthurOrt: prinzipiell nichts einzuwenden, sofern die eigenen Bürger nicht davon betroffen waren. Sie intervenierten aber 1540 zugunsten Kaspar SchmidlisPerson: , Sohn eines ZürcherOrt: Bürgers, der eine Bürgerin von WinterthurOrt: geheiratet hatte und bei ihr wohnte (STAW B 4/2, fol. 120r; StAZH B IV 11, fol. 40r-v).

Editionstext


Actum fritag nechst nach sant
JacobsPerson: , des heligen appostels, tag,
anno 1538
Originaldatierung: 26.7.1538

Mine heren, schultheis, cleinHinzufügung oberhalb der Zeile mit EinfügungszeichenaOrganisation: und großHinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichenb raͤtOrganisation: , habenn der burger annemung
halb sich also erkenth, das in saͤchs jarenZeitspanne: 6 Jahre dhein burger mer
soͤlle angenomen werden, es were dan sach, das man eins c
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und, oͤb inen jeHinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichenf der handel zuͦ schwer sin, g sy das für bed
raͤt
Organisation:
h wysen moͤgind.

Anmerkungen

  1. Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.
  2. Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.
  3. Streichung: be.
  4. Streichung: des.
  5. Beschädigung durch Beschneidung (am Blattrand), sinngemäss ergänzt.
  6. Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.
  7. Streichung: das dan.
  8. Streichung: wol.