SSRQ ZH NF I/2/1 96-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, von Bettina Fürderer
Zitation: SSRQ ZH NF I/2/1 96-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Urteil im Konflikt um die Wassernutzung zwischen der Gemeinde Hettlingen und dem Inhaber der Eichmühle
1469 Juni 28.
Stückbeschreibung
- Signatur: PGA Hettlingen I A 1
- Originaldatierung: 1469 Juni 28 Überlieferung: Original
- Beschreibstoff: Pergament
- Format B × H (cm): 44.5 × 21.5
- 1 Siegel:
- Rat der Stadt WinterthurOrganisation: , nur Siegelschlitz vorhanden, fehlt
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Die ausserhalb des Dorfes HettlingenOrt: gelegene Eichmühle war ein Lehen der Abtei ReichenauOrganisation: , die 1540 in das Hochstift KonstanzOrt: inkorporiert wurde. Seither war der Bischof von KonstanzOrt: Lehensherr der Mühle. Zwischen den Inhabern der Mühle und der Gemeinde kam es wiederholt zu Nutzungskonflikten, vgl. hierzu Kläui 1985, S. 103-105.
Editionstext
Anmerkungen
- Beschädigung durch Tintenklecks, unsichere Lesung.↩
- Beschädigung durch Tintenklecks, unsichere Lesung.↩
- Beschädigung durch Tintenklecks, unsichere Lesung.↩
- Beschädigung durch verblasste Tinte, unsichere Lesung.↩
- Unsichere Lesung.↩
- Unsichere Lesung.↩
- Neben dem Eintrag zu dem Urteilsspruch im Ratsbuch ist vermerkt, dass zwei Urkunden ausgefertigt wurden (STAW B 2/3, S. 42). Dass sich das Gerichtsverfahren mit der Anhörung der Streitparteien, der Vernehmung der Zeugen, der Konsultation der Beweise sowie dem Fällen des Urteils über mehrere Sitzungen erstreckte, schlägt sich ebenfalls in entsprechenden Einträgen nieder. Der Eintrag über die Einreichung der Klage und die Klageerwiderung ist nicht datiert, aber vor dem 12. Juni 1469 anzusetzen (STAW B 2/3, S. 40).↩
Regest