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SSRQ FR I/2/8 109.34-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 109.34-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Barbli Paccot-Tunney – Verhör

1644 Juli 18.

  • Signatur: StAFR, Thurnrodel 14, S. 98–99
  • Originaldatierung: 1644 Juli 18
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext

ThurnOrt: , 18ten juliiSprachwechsel: Latein 1644Originaldatierung: 18.7.1644, hAbkürzung großweibelIn der Vorlage: groß1

HAbkürzung ProginPerson: , hAbkürzung GadiPerson:
TechtermanPerson:
PythonPerson: 2, ZumholtzPerson:
ReiffPerson:
WeibelIn der Vorlage: W

Barbli TunneyPerson: zeigt an, es sye ihren sehr leidt, daß sie sich gegen gott, dem allmächtigen, so hoch versündiget unnd bitte ihn, wie auch ein gnädige oberkheit umb verzüchungBegriff: . Darüber sie vermeldtBegriff: , es syend ohngefahrlich zwey jahrZeitspanne: 2 Jahre, daß ein gwisse heydinBegriff: zu ihren kommen, welche ihren von einer wurtzelBegriff: gegeben, uff sich zu tragen, darmit, wan sie sehen solte gefangen werden, sie zu kheiner bekhandtnusBegriff: möchte von der oberkheit gebracht werden. Welche materyBegriff: sie genandter heydinBegriff: abgenommen unnd in ihren kleideren yngenäytBegriff: , dieKorrektur überschrieben, ersetzt: mita der nachrichterBegriff: bevelchBegriff: myner herren des stattgrichts uß dem rock, darin sie yngenäyt gsyn, gehauwen.
Hernach hatt sie bekhendtBegriff: , den ferndrigenBegriff: grossen hagelBegriff: by einem bach, dahin sie der böße feindBegriff: getragen, mit einem wyßen helffligemUnsichere Lesungb rüttliBegriff: , so ihren der HänßliPerson: gegeben unnd darmit sie in dem wasser geschlagen, gemacht zu haben. Der hagelBegriff: sye wytt herumb unnd uff einer sydten biß gehn TidingenOrt: gefallen, wohin ihn der tüffelBegriff: gewißen. Die stein syend so groß gsyn wie hünerBegriff: eyerBegriff: .
Wytters hatt sie zwar anfangs auch gesagt, die GotiaPerson: sye mit ihr wüsten kronBegriff: 3 auch darby gsyn, wie sie den hagelBegriff: gemacht, welche sie auch darmit im graben gesehen habe. Darnach aber hatt sie vermeldtBegriff: , sie habe die GotiaPerson: nütt gesehen, alß einmahl vor des WalckersPerson: 4 huß in der OuwOrt: unnd wie sie ihren den brantenwynBegriff: zu trincken geben. Der tüffelBegriff: habe sie sonst verbläutBegriff: , daß sie nichts sehen mögen. Sie habe im graben niemand gesehen, auch daselbst weder geessen noch getruncken.
In der BrugeraOrt: habe sie einer frauwen, uß bevelchBegriff: ihres meistersBegriff: , c–ein schwynHinzufügung oberhalb der Zeile–c machen zu verdärbenBegriff: . Der BarbliPerson: von TidingenOrt: habe sie vor ihrem huß zwar kabißBegriff: kruttBegriff: umb gottes willen geheischenBegriff: , so sie ihren abgeschlagen. Sie habe ihren aber nichts bößes angethan, unnd wan sydtertBegriff: ihr flachs verdorretBegriff: , habe es der böße feindBegriff: gethan unnd sie nit.
Dem BlanchardPerson: habe sie [S. 99]Seitenumbruchdie kranckheit angethan, wan sie ihme ihr hand gereckt. Hanß RoggosPerson: stuttenBegriff: habe sie nit angerürt, noch im willen gehabt, derselben etwas leidts zu thun. Der böße feindBegriff: habe sie machen zu verdärbenBegriff: . Dem jungen MalliardoPerson: habe sie auch nichts angethan unnd wäre ihren leidt, wan sie ihm etwas ubels zugefügt unnd verursachet hätte.
Im übrigen hatt sie ihre vorige bekhandtnussenBegriff: an dem zentnerBegriff: bestättiget unnd erhaltenBegriff: .

d–5. rechnungHinzufügung unterhalb der Zeile–d

Anmerkungen

  1. Korrektur überschrieben, ersetzt: mit.
  2. Unsichere Lesung.
  3. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  4. Hinzufügung unterhalb der Zeile.
  1. Gemeint ist Hans Jakob MändlyPerson: .
  2. Gemeint ist entweder Hans Ulrich PythonPerson: oder Jost PythonPerson: , die beide im Stadtgericht sassen.
  3. Die Bedeutung dieses Begriffs ist nicht klar. Vielleicht bezieht er sich auf die Haube oder einen Körperteil (Idiotikon III, Sp. 827).
  4. Möglicherweise ist eine Person gemeint, die den Beruf eines Walkers ausübte.