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SSRQ FR I/2/8 109.64-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 109.64-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Anni Götschmann-Schorderet, Tichtli Uldry-Tunney, Tichtli Berger-Graber – Verhör

1644 Dezember 3.

  • Signatur: StAFR, Thurnrodel 14, S. 124–125
  • Originaldatierung: 1644 Dezember 3
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext

KellerOrt: , 3 decembrisIn der Vorlage: decembSprachwechsel: Latein 1644Originaldatierung: 3.12.1644, hAbkürzung großweibelIn der Vorlage: groß1

HAbkürzung ProginPerson: , hAbkürzung GadiPerson:
PhillippunaPerson: , TechtermanPerson:
PythonPerson: 2
MontenachPerson: , ReiffPerson:
WeibelIn der Vorlage: W

Tichtli TunneyPerson: , Pettern UldrysPerson: , des siechen knechtsBegriff: , frauw uff BürglenOrt: 3, die von Anni SchorderetPerson: der hexeryBegriff: wegen angeben worden, hatt gesagt, es geschehe ihren unrecht. Dan sie jemahlen in kheinem graben unnd sectBegriff: gsyn, unnd der böße feindBegriff: sye ihren nieh erschinnen, darvor sie gott behütten wölle. Unnd glychwohlen sie sich in ehehändlenBegriff: bruchen lassen, habe sie doch kheine ungebürliche mittel darzu gebraucht, sonders allein bottschafften ußgerichtet, wie es ihren von den parthyen bevohlen worden. Sie wisse kheine khünstenBegriff: . Unnd wie man ihre schwester von S. WolffgangOrt: gerichtet4, sye sie nit gewichen, sonders wölle sie durch ihre nachbuwrenBegriff: bewyßen, daß sie in ihrem huß gsyn sye. Mit der GilettinaPerson: habe sie weder geessen noch getruncken, unnd mit ihren nit alß etwanBegriff: im fürgehen geredt. Sie sye in dißen sachen gantz unschuldig, es werde sich deßwegen über sie nütt erfindenBegriff: .

Tichtli GraberPerson: , Jacoben BergosPerson: hußfrauw von TidingenOrt: , zeigt an, sie wisse kheine khünstenBegriff: . SieKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: alßa sye in ihr hußhaltung offt erzürnt gsyn, daß sie gefluchtBegriff: unnd den tüffelBegriff: genambset hatt. Der sye ihren nieh erschinnen, daß er ihren zugeredt habe. Sie habe ihn nur nachtsZeitspanne: nachts by dem füwrBegriff: , wie sie ihr milchBegriff: angericht, wie ein grauwe katzBegriff: gesehen. Sie sye darab erschrocken, sie habe sich angendtsBegriff: gesegnet unnd sye die katzBegriff: wegkhommen. Sie habe gott nit verlaugnetBegriff: unnd habe die katzBegriff: zu ihren nütt geredt noch bevohlen, daß sie den hagelBegriff: machen noch einiches viechBegriff: vergifftenBegriff: soldt. Sie wisse [S. 125]Seitenumbruchdoch nit, ob die katzBegriff: der tüffelBegriff: gsyn sye. Es sye ihren nur also zu sinn kommen. Die PaccotaPerson: , so man letstlich hingericht, habe ihren einmahl, wie ihr man kranck gsyn, krießenBegriff: in das huß getragen, darvon sie alle geessen. SydtertBegriff: ihren alzytt im hertzen gsyn, sie werde ihren etwas angethan haben. Sie sye by ihrem wissen nieh in einichen graben getragen worden.

ThurnOrt:

Anni SchorderetPerson: hatt ihre vorige bekhandtnussenBegriff: b–am zentnerBegriff: Hinzufügung am linken Rand–b gäntzlich erhaltenBegriff: , so vill es sie betrifft. Aber belangend die jenigen, welche sie angeben, habe sie allen unrecht gethan. Sie habe sie in der sectBegriff: nieh gesehen.

Anmerkungen

  1. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: alß.
  2. Hinzufügung am linken Rand.
  1. Gemeint ist Hans Jakob MändlyPerson: .
  2. Gemeint ist entweder Hans Ulrich PythonPerson: oder Jost PythonPerson: , die beide im Stadtgericht sassen.
  3. In Bürglen befand sich ein Siechenhaus.
  4. Gemeint ist Barbli Paccot-TunneyPerson: .