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SSRQ FR I/2/8 109.68-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 109.68-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Anni Götschmann-Schorderet – Verhör und Urteil

1645 Dezember 10 – 17.

  • Signatur: StAFR, Thurnrodel 14, S. 125–127
  • Originaldatierung: 1645 Dezember 10 – 17
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext

ThurnOrt: , 10den decembrisIn der Vorlage: decembSprachwechsel: Latein 1644Originaldatierung: 10.12.1644, hAbkürzung großweibelIn der Vorlage: groß1

HAbkürzung ProginPerson: , hAbkürzung GadiPerson:
PythonPerson: 2
MontenachPerson:
WeibelIn der Vorlage: W

Anni SchorderetPerson: hatt angezeigt, sie wisse nichts alß liebs unnd gutts von denen, welche sie angeben. Sie wölle ihnen jetz nit unrecht thun. Sie wisse selbs nit, warumb sie dieselben angeben, sie sye so ein arme frauw unnd sye sie so er[S. 126]Seitenumbruchschrocken gsyn, unnd die BarbliPerson: Hinzufügung oberhalb der Zeilea von TidingenOrt: 3 sye ihren so böß gsyn. Was sie aber antrifftBegriff: , hatt sie auch angefangen starck zu varieren unnd bald vermeldtBegriff: , daß sie gott nit verlaugnetBegriff: oder daß sie es nit von hertzen gethan habe. Bald aber hatt sie bekhendtBegriff: , daß sie staubBegriff: von ihme empfangen, aber darmit nit alles gethan habe, was der böße feindBegriff: bevohlen. Unnd zu letst hatt sie alles gelaugnet. Sie habe nit gewüßt, was sie gesagt, sie sye also erschrocken gsyn. Sie habe ihren in allem unrecht gethan. Dan sie habe gott nieh verlaugnetBegriff: , den tüffelBegriff: nieh gesehen. Was synen namen KrätzliPerson: antrifftBegriff: , habe sie es von anderen, weiß doch nit von welchen, gehört, daß er also genandt syn solle. Sie sye nieh in der sectBegriff: gsyn unnd habe sie auch nieKorrektur überschrieben, ersetzt: jebmand einichen schaden gethan.
Hernach aber, alß man sie wytters examiniert, hatt sie widerumb bekhendtBegriff: , daß sie sich in RoggosPerson: matten dem bößen feindBegriff: cergebenBegriff: d unnd gott verlaugnet habe. Daselbst habe erHinzufügung oberhalb der Zeilee sie am arm gezeichnetBegriff: unnd habe sie ihm auch huldigen unnd, mit respect zu melden, hinden küssen müssen. Domahlen (unnd sydtertBegriff: auch noch 3 oder 4 mahl) sie von dem KrätzliPerson: ihr hand voll schwartzen staubBegriff: empfangen. Unnd die ursach, warumb sie hievor gelaugnetBegriff: , sye, daß der KrätzliPerson: by ihren gsyn, der ihren in das linge ohr yngeblaßen habe, sie solle laugnen. Der KrätzliPerson: sye gar wüstBegriff: , er habe wüsteBegriff: hörner unnd füss wie ein thier, er sye ihren inHinzufügung oberhalb der Zeilef underschydlicher gestaltHinzufügung oberhalb der Zeileg erschinnen. Er sye bald schwartz bald grün bekhleidt gsyn, er sye mehrtheils gegen der nachtZeitspanne: nachts zu ihren kommen.
Mit dem pulfferBegriff: habe sie gehandlet wie volgt. Namblich Casparn KilchersPerson: sohn, alß er by dem brunnen zu ÜtschenwylOrt: wasser abholte, habe sie mit dem pulferBegriff: , darvon sie in den brunnen gelegt, dieKorrektur überschrieben, ersetzt: enh kranckheitKorrektur oberhalb der Zeile, i angethan, darab er gestorben. [S. 127]SeitenumbruchMehr habe sie dem hAbkürzung Niclaußen ReynoldPerson: ein fülliBegriff: , dem Willi WinterPerson: ein roßBegriff: unnd ein khuBegriff: , dem SchorroPerson: ein stuttenBegriff: , dem Bendicht JungoPerson: zwey roßBegriff: , dem Hanßen RoggoPerson: 4 oder 5 roßBegriff: unnd dem TrinzenPerson: ein hanenBegriff: unnd etliche hünerBegriff: mit dem pulferBegriff: , welches sie ihren vorgestraüwt, machen zu verdärbenBegriff: . Aber dem karrerBegriff: des Hanßen JeckelmansPerson: unnd der frauwen unnd khindernBegriff: des Hanßen RoggosPerson: habe sie nütt zu leidt gethan.
Im huß habe sie die sectBegriff: nieh gehalten. Aber im graben by S. BarthloméOrt: 4 sye sie viermahl in der sectBegriff: unnd im graben by der SanenOrt: 4 oder 5 mahl gsyn, dahin sie KrätzliPerson: uff synen achslenBegriff: getragen. Daselbst sie woll volck gesehen, aber niemand erkhendt habe. Sie habe denen, welche sie angeben, unrecht gethan. Es sye uß schrecken geschehen, unnd habe sie von der BarbliPerson: von TidingenOrt: geredt, wylen ihren dieselbe vill zu leidt gethan.
Wytters hatt sie bekhendtBegriff: , daß KrätzliPerson: ihren widerumb gesagt unnd zu getragen habe, was andere von ihren geredt. Bittet umb verzüchungBegriff: unnd will gern sterben, wie es mynen herren gefallen wirdt.

j–Ist den 17ten decembrisIn der Vorlage: decemb 1644Originaldatierung: 17.12.1644 mit dem füwrBegriff: von dem leben zum todt gericht worden.Hinzufügung am linken Rand–j5

Anmerkungen

  1. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  2. Korrektur überschrieben, ersetzt: je.
  3. Streichung: üb.
  4. Streichung: habe.
  5. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  6. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  7. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  8. Korrektur überschrieben, ersetzt: en.
  9. Korrektur oberhalb der Zeile, .
  10. Hinzufügung am linken Rand.
  1. Gemeint ist Hans Jakob MändlyPerson: .
  2. Gemeint ist entweder Hans Ulrich PythonPerson: oder Jost PythonPerson: , die beide im Stadtgericht sassen.
  3. Gemeint ist Barbli von LanthenPerson: , die Ehefrau des JacobPerson: . Vgl. SSRQ FR I/2/8 109.61-1.
  4. In der Stadt Freiburg gibt es mehrere Kapellen dieses Namens. Es handelt sich entweder um die Bartholomäus KapelleOrt: im Schönberg oder um die sogenannte Pérolles KapelleOrt: . Wegen des Grabens ist es wohl die Pérolles KapelleOrt: .
  5. Ce passage se trouve dans la marge de gauche, au début du procès-verbal de l’interrogatoire, à la p. 125.