SSRQ FR I/2/8 112.1-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 112.1-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Anni Nösberger-Bähler – Anweisung
1644 Januar 2.
Editionstext
Gefangne
Anni NöspergerinPerson: , die gar ungebürlich wider das heilig
sacrementBegriff: geredt, und ihr sohnswybBegriff: hatt erwürgenBegriff: wöllen,
auch das huß anstäckhenBegriff: . M hMine herren des gerichts sollend zu ihren
gehen unnd montag referierenBegriff: .
sacrementBegriff: geredt, und ihr sohnswybBegriff: hatt erwürgenBegriff: wöllen,
auch das huß anstäckhenBegriff: . M hMine herren des gerichts sollend zu ihren
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Stückbeschreibung