SSRQ FR I/2/8 116.2-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 116.2-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Claudine Grandgirard – Anweisung
1644 September 2.
Editionstext
Gefangne
Claudine GrandgirardPerson: von GletterensOrt: , der hetzeryBegriff: verdacht,
wider welche auch ein examenBegriff: uffgenommen worden. Soll
examiniert werden und nach gestaltBegriff: mag mit dem lehren
seilBegriff: uffgezogenBegriff: . BekhentBegriff: sie volligKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: etwasa, torturiertBegriff: , wo
nit, referiertBegriff: .
wider welche auch ein examenBegriff: uffgenommen worden. Soll
examiniert werden und nach gestaltBegriff: mag mit dem lehren
seilBegriff: uffgezogenBegriff: . BekhentBegriff: sie volligKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: etwasa, torturiertBegriff: , wo
nit, referiertBegriff: .
Stückbeschreibung