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SSRQ FR I/2/8 120.6-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 120.6-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Margreth Hayoz-Fruyo – Verhör

1645 Juli 10.

  • Signatur: StAFR, Thurnrodel 14, S. 153
  • Originaldatierung: 1645 Juli 10
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext

ThurnOrt: , 10 juliiSprachwechsel: Latein 1645UnterstrichenOriginaldatierung: 10.7.1645, judiceIn der Vorlage: judSprachwechsel: Latein GrybollethPerson:

HrAbkürzung ProginPerson:
TechtermanPerson: , SchallerPerson:
HauptmannIn der Vorlage: Haupt PythonPerson: , ReyffPerson:
Des GrangesPerson:
WeibelIn der Vorlage: W

SolvitIn der Vorlage: ßSprachwechsel: Latein.Hinzufügung am linken Randa
MargrethPerson: , Claude FryoudtsPerson: tochter, hatt am zendtnerBegriff: , nach anruff göttlichen unnd mutter MariaePerson: bystandts, gäntzlichen erhaltenBegriff: , sie habe niehmahlen sich weder vihl noch wenig in der hexeryBegriff: vergriffenBegriff: . Vihlweniger, das ihren derglychen böseb gedanckhen yngefallen syendt.
Unnd wan sie schon vorgemeltner TheürlenaPerson: (da sie sich vor 4 oder so vihl jahrenZeitspanne: 4 Jahre ihrer kranckheit halben erklagt) von der jenigen zu SchwartzenburgOrt: erkaufften, vihlfärbigen salbBegriff: geben habe, sich darmit zu schmieren, wüsse doch nit, ob ihren dardurch sye geholffen worden oder nit; sie habe es guth gemeint. Bittet nochmahlen gott, er wölle sie zu anzeigung der ihme schuldigen wahrheit erlychten, unnd durch syn bittern todt stärckhen, dise martherBegriff: zu abbüßung ihrer sünden ußzustahn.
Alß sie abermahlen erfragt wardt, ob sie mehrgedachter TheürlenaPerson: , mit ehren zu reden, den rechten strumffBegriff: zu besichtigung ihres übelmögendenBegriff: beins abzuziechen bevolchenBegriff: habe, hatt erhaltenBegriff: , wüsse unnd habe es ihren niehmahlen bevolchenBegriff: . Habe ihren weder die kranckheit angethan nochKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: vc benommen. Es gescheche ihren d unrecht. Wil endtlich kheiner ihren fürgehaltnen fragstuckhen anredBegriff: Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: halbene syn, mit vermeldenBegriff: , sieHinzufügung oberhalb der Zeilef sye uKorrektur überschrieben, ersetzt: sgnschuldig. Hatt umb gnad gebetten.

Anmerkungen

  1. Hinzufügung am linken Rand.
  2. Streichung: n.
  3. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: v.
  4. Streichung mit Unterstreichen: faltschlich.
  5. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: halben.
  6. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  7. Korrektur überschrieben, ersetzt: s.