SSRQ FR I/2/8 123.25-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 123.25-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Anni Schueller, die Kleine, Anni Schueller, die Grosse, Elsy Schueller – Anweisung
1646 Oktober 11.
Editionstext
Der hingerichteten DietrinaPerson: vereydette töchter1, die in der
parochianBegriff: GiffersOrt: confiniertBegriff: , mögend gahn bettlenBegriff:
zu ihrem underhalt. Ist also die confinationBegriff: uffgehebt.
Soll ihren aber hAbkürzung vennerBegriff: zusprechen, das uff die erste
klag sie das ein mit dem anderen werden zahlen
müßen.
parochianBegriff: GiffersOrt: confiniertBegriff: , mögend gahn bettlenBegriff:
zu ihrem underhalt. Ist also die confinationBegriff: uffgehebt.
Soll ihren aber hAbkürzung vennerBegriff: zusprechen, das uff die erste
klag sie das ein mit dem anderen werden zahlen
müßen.
Anmerkungen
- Gemeint sind Anni SchuellerPerson: , die Kleine, Anni SchuellerPerson: , die Grosse, und Elsy SchuellerPerson: .↩
Stückbeschreibung