SSRQ FR I/2/8 130.12-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 130.12-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Clauda Mury-Favre – Anweisung
1647 Juli 1.
Editionstext
Gefangne
[...]Editorisch irrelevant1
Clauda FavrePerson: bekhendtBegriff: die verlaugnung gottes unnd aber
entschlagtBegriff: die angebnen2. Man soll das dritt mahl mit ihren
fürfahrenBegriff: . Ist sie beständig in der angebung, werdend confrontiertBegriff: unnd das examenBegriff: yngenommen werden.
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Stückbeschreibung