SSRQ FR I/2/8 142.26-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 142.26-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Tichtli Götschmann, Françoise Zosso – Verhör
1649 Oktober 30.
Editionstext
ThurnOrt: , den 30ten octobrisIn der Vorlage: 8brisSprachwechsel: Latein 1649Originaldatierung: 30.10.1649
Tichtli GötschmanPerson: peinlichBegriff: mit dem kleinen steinBegriff: 3Korrektur überschrieben, ersetzt: 2a mahl uffgezogenBegriff: und durch meine herrenIn der Vorlage: m h des gerichts examiniert, will einige mißhandlungenBegriff: gestehen. Das aber sie sich flüchtig gestelt, seye die apprehensionBegriff: und große forchtBegriff: , gefängklich uKorrektur überschrieben, ersetzt: mbmb unschuldt inzuligen c–ein ursach geweßenHinzufügung unterhalb der Zeile mit Einfügungszeichen–c. BefülchtBegriff: sich gott und allen lieben heilligen2 seiner unschuldt halben. Bynebens bittet dKorrektur überschrieben, ersetzt: hden allmKorrektur überschrieben, ersetzt: heächtigen gottHinzufügung oberhalb der Zeilef höchlich umb vergebungKorrektur überschrieben, ersetzt: zychg3 und einh gnädigeIn der Vorlage: g oberkeit.
Ibidem4, eadem dieSprachwechsel: Latein
Anmerkungen
- Korrektur überschrieben, ersetzt: 2.↩
- Korrektur überschrieben, ersetzt: m.↩
- Hinzufügung unterhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.↩
- Korrektur überschrieben, ersetzt: h.↩
- Korrektur überschrieben, ersetzt: h.↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile.↩
- Korrektur überschrieben, ersetzt: zych.↩
- Streichung: en.↩
- Streichung: plus.↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile.↩
- Streichung: s.↩
- Korrektur überschrieben, ersetzt: a.↩
- Korrektur überschrieben, ersetzt: t.↩
- Korrigiert aus: dansiont.↩
- Korrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: t.↩
- Gemeint ist Franz Peter VonderweidPerson: .↩
- Suivi d’un signe + que l’on retrouve devant la ligne suivante, pour indiquer l’ordre de lecture, l’ajout précité, introduit avec un signe de renvoi, pouvant faire interférence.↩
- Die Reihenfolge dieser Korrektur ist unklar.↩
- Gemeint ist der Böse TurmOrt: .↩
- Gemeint ist Anni SchuellerPerson: , die Grosse. Vgl. SSRQ FR I/2/8 144.0-1.↩
Stückbeschreibung