SSRQ FR I/2/8 142.4-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 142.4-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Elsi Fontana-Zosso, Catherine Bapst-Käser – Anweisung
1649 Oktober 7.
Editionstext
Gefangne
Elsi ZossoPerson: zu DidingenOrt: gebührtig, ein verdachte häxBegriff: mit dem
lehren seillBegriff: ohne einiche bekandtnußBegriff: pynlichBegriff: erfragt. Soll
durch den nachrichterBegriff: gerasiertBegriff: unndt ihren andere, geweihete
kleidungen angezogen unnd mit dem halben zehndnerBegriff: getorturiertBegriff: werden.
lehren seillBegriff: ohne einiche bekandtnußBegriff: pynlichBegriff: erfragt. Soll
durch den nachrichterBegriff: gerasiertBegriff: unndt ihren andere, geweihete
kleidungen angezogen unnd mit dem halben zehndnerBegriff: getorturiertBegriff: werden.
ExamenBegriff: Trini BabstsPerson:
In welchem starke realiteten sind, ob habe sie häxische handtlung
begangen. Sie soll ans lehre follterseillBegriff: geschlagen, bevor aber
füglichBegriff: examiniert werden.
begangen. Sie soll ans lehre follterseillBegriff: geschlagen, bevor aber
füglichBegriff: examiniert werden.
Stückbeschreibung