SSRQ FR I/2/8 144.2-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 144.2-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Anni Schueller, die Grosse, Anni Schueller, die Kleine, Elsy Schueller, Anni Dumont – Anweisung
1649 November 8.
Editionstext
ExamenBegriff: wider Anni SchullerPerson:
Dardurch sie der hexeryBegriff: sehr bedachtBegriff: wirdt. Ist auch nüwlich
angeben, nachmahls widerrumben entschlagenBegriff: worden. Die soll darüber
erfragt, unnd nach unnd nach das keyßerliche rechtBegriff: an ihr
geübt werden. Wo sie aber einfähltigBegriff: wäre, halten die hhrnherren des grichts yn
ihrer discretionBegriff: gemäß. Die anderen zwo schwester1 sollend auch yn
gethürnetBegriff: , wie auch die lahme AnniPerson: 2, unnd wider sie examinaBegriff:
[S. 429]Seitenumbruchuffgenommen werden. [...]Editorisch irrelevant3
angeben, nachmahls widerrumben entschlagenBegriff: worden. Die soll darüber
erfragt, unnd nach unnd nach das keyßerliche rechtBegriff: an ihr
geübt werden. Wo sie aber einfähltigBegriff: wäre, halten die hhrnherren des grichts yn
ihrer discretionBegriff: gemäß. Die anderen zwo schwester1 sollend auch yn
gethürnetBegriff: , wie auch die lahme AnniPerson: 2, unnd wider sie examinaBegriff:
[S. 429]Seitenumbruchuffgenommen werden. [...]Editorisch irrelevant3
Anmerkungen
- Gemeint sind Anni SchuellerPerson: , die Kleine, und Elsy SchuellerPerson: .↩
- Son procès commence le 12 novembreDatum: 12.11.1649. Voir SSRQ FR I/2/8 146.0-1.↩
- Der nächste Abschnitt betrifft den Prozess gegen Tichtli GötschmannPerson: . Vgl. SSRQ FR I/2/8 142.31-1.↩
Stückbeschreibung