SSRQ FR I/2/8 144.4-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 144.4-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Anni Schueller, die Grosse, Elsy Schueller, Anni Schueller, die Kleine – Anweisung
1649 November 9.
Editionstext
Gefangne
[...]Editorisch irrelevant1
Anni SchullerPerson: , der hingerichten TietrichnasPerson: tochter, die zum theill
ynfaltigBegriff: unnd sehr gehörloßBegriff: ist. Auch mit unbestendigkheit bekendtBegriff: ,
vor ungefahrlich 6Zeitspanne: 6 Jahre oder 7 jahrenZeitspanne: 7 Jahre ein unholdinBegriff: worden zu syn in ihr eigen
huß. Yngestelt, biß deroselben schwestern2 examiniert syen.
ynfaltigBegriff: unnd sehr gehörloßBegriff: ist. Auch mit unbestendigkheit bekendtBegriff: ,
vor ungefahrlich 6Zeitspanne: 6 Jahre oder 7 jahrenZeitspanne: 7 Jahre ein unholdinBegriff: worden zu syn in ihr eigen
huß. Yngestelt, biß deroselben schwestern2 examiniert syen.
Anmerkungen
- Dieser Abschnitt betrifft den Prozess gegen Tichtli GötschmannPerson: . Vgl. SSRQ FR I/2/8 142.33-1.↩
- Gemeint sind Anni SchuellerPerson: , die Kleine, und Elsy SchuellerPerson: .↩
Stückbeschreibung