SSRQ FR I/2/8 144.7-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 144.7-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Anni Schueller, die Grosse, Anni Schueller, die Kleine – Anweisung
1649 November 16.
Editionstext
Gefangne
Anni SchuollerPerson: 1, die zwar bekendtBegriff: , vor ohngefahrlich 6Zeitspanne: 6 Jahre oder 7 jharenZeitspanne: 7 Jahre
den bösen feindtBegriff: by dem thürlißBegriff: des BuchwaldtsOrt: im MuollerOrt: gesehen unnd sich ihme ergebenBegriff: zu haben. Will aber nit bekandtlichBegriff:
syn, etwas bößwichtigsBegriff: verbracht zu haben unnd variert starckh
in ihrer bekandtnußBegriff: . Sie ist auch gehörloßBegriff: unnd halb ynfältigBegriff: ,
maßen hrherr burgermeisterBegriff: sich bevelchsBegriff: erholt, ob er mit ihren durch
verübung des keißkeißerlichen rechtensBegriff: fürfahrenBegriff: solle. Myn herren des grichts
mögen mit ihren ihrer discretionBegriff: unnd vorsichtigkheit gemäß mit dem
cendtnerBegriff: fürfahrenBegriff: .
den bösen feindtBegriff: by dem thürlißBegriff: des BuchwaldtsOrt: im MuollerOrt: gesehen unnd sich ihme ergebenBegriff: zu haben. Will aber nit bekandtlichBegriff:
syn, etwas bößwichtigsBegriff: verbracht zu haben unnd variert starckh
in ihrer bekandtnußBegriff: . Sie ist auch gehörloßBegriff: unnd halb ynfältigBegriff: ,
maßen hrherr burgermeisterBegriff: sich bevelchsBegriff: erholt, ob er mit ihren durch
verübung des keißkeißerlichen rechtensBegriff: fürfahrenBegriff: solle. Myn herren des grichts
mögen mit ihren ihrer discretionBegriff: unnd vorsichtigkheit gemäß mit dem
cendtnerBegriff: fürfahrenBegriff: .
Anni SchuollerPerson: , die jüngere schwester, die nichts bekhendtBegriff: , soll an das folterseillBegriff:
des kleinen steinsBegriff: peinlichBegriff: erfragt werden.2
des kleinen steinsBegriff: peinlichBegriff: erfragt werden.2
Anmerkungen
- Gemeint ist Anni SchuellerPerson: , die Grosse.↩
- Le passage qui suit concerne les procès menés contre Anni DumontPerson: , Clauda JacquatPerson: , Tichtli GötschmannPerson: et Catherine Bapst-KäserPerson: . Voir SSRQ FR I/2/8 146.3-1, SSRQ FR I/2/8 145.4-1 et SSRQ FR I/2/8 142.34-1.↩
Stückbeschreibung