SSRQ FR I/2/8 154.20-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 154.20-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Agathe Wirz-Corboz, Mathia Palliard-Cosandey – Anweisung
1651 Juli 20.
Editionstext
Gefangene
[...]Editorisch irrelevant1
[fol. 150r]Seitenumbruch
Agata CorbozPerson: , die der häxeryBegriff: so vill alß überwisenBegriff: , unnd sich nach des
meistersBegriff: relationBegriff: mit dem teüfflischen zeichenBegriff: befleckht befindt, dessen ungeacht zu keiner bekandtnußBegriff: mag gepreßt werden, obglych sie mit dem keyßerlichen rechtenBegriff: hart peinlichBegriff: erfragt worden. Nun wylen man besorget, sie
werde ein sonderbarenBegriff: pactBegriff: mit dem bößen feindBegriff: getroffen haben, will
man auch mit ihren extraordinarie fürfahrenBegriff: , das sie namblichen mit
benemmungBegriff: des dry mahl 24 stündigenZeitspanne: 24 Stunden schlaffs solle mit geduldt unnd
wylen erfragt werden. Darzu wirdt die abtheillung der darzu erhoüschendenBegriff: dieneren, weyblen unnd stattknechtenBegriff: oder bettellvogten angesehenBegriff: ,
unndKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: werdena die diener ihme schuldiger massen gehorsammenBegriff: . Ihnnen werdt
mässigklich zu trinckhen geben werden, darzu hrAbkürzung grichtschryber2 gwalt hatt, auch etwas broths unnd käß, auch kertzen.
meistersBegriff: relationBegriff: mit dem teüfflischen zeichenBegriff: befleckht befindt, dessen ungeacht zu keiner bekandtnußBegriff: mag gepreßt werden, obglych sie mit dem keyßerlichen rechtenBegriff: hart peinlichBegriff: erfragt worden. Nun wylen man besorget, sie
werde ein sonderbarenBegriff: pactBegriff: mit dem bößen feindBegriff: getroffen haben, will
man auch mit ihren extraordinarie fürfahrenBegriff: , das sie namblichen mit
benemmungBegriff: des dry mahl 24 stündigenZeitspanne: 24 Stunden schlaffs solle mit geduldt unnd
wylen erfragt werden. Darzu wirdt die abtheillung der darzu erhoüschendenBegriff: dieneren, weyblen unnd stattknechtenBegriff: oder bettellvogten angesehenBegriff: ,
unndKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: werdena die diener ihme schuldiger massen gehorsammenBegriff: . Ihnnen werdt
mässigklich zu trinckhen geben werden, darzu hrAbkürzung grichtschryber2 gwalt hatt, auch etwas broths unnd käß, auch kertzen.
Anmerkungen
- Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: werden.↩
- Ce passage concerne d’autres individus.↩
- Gemeint ist Franz DaguetPerson: .↩
- Le passage qui suit concerne le procès mené contre Pierre DucliPerson: , le père. Voir SSRQ FR I/2/8 156.10-1.↩
Stückbeschreibung