SSRQ FR I/2/8 154.38-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 154.38-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Mathia Palliard-Cosandey – Anweisung
1651 Oktober 27.
Editionstext
Mathia CosandeyPerson:
Die das keyßerliche rechtBegriff: unnd andere, schärpfere torturenBegriff: ußgestandenHinzufügung oberhalb der
Zeilea, wegen des
wider sie der häxeryBegriff: halben gefaßten argwohnsBegriff: in die gefangenschafft ewig
verdambt. Unnd darumb gerathschlagetBegriff: worden, ob man sie in dem crottonBegriff: ,
in welchem wasser ist, wölle fulenBegriff: unnd verschmachtenBegriff: lassen. Sie soll in einb
anderen crottonBegriff: geführt werden, das daryn kein wasser sye. Unnd hrAbkürzung burgermeisterBegriff: 1 zu absehungBegriff: selbiger oder anderen gefangenschafften gwalt haben.
wider sie der häxeryBegriff: halben gefaßten argwohnsBegriff: in die gefangenschafft ewig
verdambt. Unnd darumb gerathschlagetBegriff: worden, ob man sie in dem crottonBegriff: ,
in welchem wasser ist, wölle fulenBegriff: unnd verschmachtenBegriff: lassen. Sie soll in einb
anderen crottonBegriff: geführt werden, das daryn kein wasser sye. Unnd hrAbkürzung burgermeisterBegriff: 1 zu absehungBegriff: selbiger oder anderen gefangenschafften gwalt haben.
Stückbeschreibung