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SSRQ FR I/2/8 154.9-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 154.9-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Agathe Wirz-Corboz – Verhör

1651 Juli 1.

  • Signatur: StAFR, Thurnrodel 15, S. 218–219
  • Originaldatierung: 1651 Juli 1
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext

ThurnOrt: Durch hängenden Einzug hervorgehoben, den 1ten juli 1651Originaldatierung: 1.7.1651

HrAbkürzung FleischmanPerson:
HrAbkürzung burgermeisterBegriff: GottrauwPerson:
HrAbkürzung MontenachPerson: , hrAbkürzung ZurmattenPerson:
HrAbkürzung PerretPerson: , hrAbkürzung AdamPerson:

Agata CorbuPerson: mit dem kleinen steinBegriff: drymahl uffgezogenBegriff: und durch meine herrenIn der Vorlage: m h des gerichts examiniert, will durauß, ob gleichwollKorrektur überschrieben, ersetzt: ina in beyweßen meine herrenIn der Vorlage: m h des gerichts ihr durch den scharpffrichterBegriff: die nadelKorrektur überschrieben, ersetzt: lenb tieff in erfundnenKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: das zeichenBegriff: gec teüfflischen zeichenBegriff: gesteckt, da sie auch ein weil ohne d–einicher empfindligkeitHinzufügung am linken Rand–d gesteckt verbliben, der hexeriBegriff: verdacht sein, mit vermeldenBegriff: , wo an ihr ein zeichenBegriff: erfundenBegriff: , [S. 219]Seitenumbruchso sey das selbig ein göttliches zeichen.
Die RubinaPerson: betreffendt, die sich ihrer beklagt, ihr und ihrer maleficiertenBegriff: künderBegriff: halber sagt, das selbige underschidliche, der hexeriBegriff: verdachte weiber in ihr herberg uffgenommen habe, umb dieHinzufügung oberhalb der Zeilee abschaffungBegriff: der selben beym herren vennernBegriff: des schrotsBegriff: anzuhalten und die RubinaPerson: zu verklagen. Als sie ihr getreüwtBegriff: , seye ihr gesagte RubinaPerson: uffsetzig worden, do sie als dan solche reden von ihr ußgelaßen. Will also kheines wegs ihr künderBegriff: noch sie nit maleficiertBegriff: haben. Bittet hieriber gott und meine gnädige herrenIn der Vorlage: m g h und obern umb verzeüchungBegriff: .

Anmerkungen

  1. Korrektur überschrieben, ersetzt: in.
  2. Korrektur überschrieben, ersetzt: len.
  3. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: das zeichenBegriff: ge.
  4. Hinzufügung am linken Rand.
  5. Hinzufügung oberhalb der Zeile.