SSRQ FR I/2/8 167.0-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 167.0-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Jacques Gauderon – Anweisung, Verhör und Urteil
1660 Februar 3 – April 29.
Stückbeschreibung
- Originaldatierung: 1660 Februar 3 – April 29
- Beschreibstoff: Papier
- Sprachen: Französisch, Deutsch
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Regest
Jacques Gauderon wird der Hexerei verdächtigt und mehrfach verhört und gefoltert, ohne zu gestehen. Er wird in sein Haus verbannt. Seine Verwandten setzen sich erfolglos zu seinen Gunsten ein. Aufgrund fehlender Thurnrodel ist sein Fall nur in den Ratsprotokollen dokumentiert.