SSRQ FR I/2/8 168.2-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 168.2-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Marguerite Favre-Piccand – Anweisung
1660 März 8.
Editionstext
Gefangne
Margueritte FavrePerson: , der hexeryBegriff: wegen ynthan uß anlaß
eines, der sie gescholtenBegriff: . Da aber jetz vam gericht berichtet wirdt,
daß er ihren zur reparationBegriff: verfeltBegriff: worden, weilen sie doch
schon hievor umb glyche ursach verdacht unnd ynthan worden.
Soll sie examiniert werden ad referendumSprachwechsel: Latein.
eines, der sie gescholtenBegriff: . Da aber jetz vam gericht berichtet wirdt,
daß er ihren zur reparationBegriff: verfeltBegriff: worden, weilen sie doch
schon hievor umb glyche ursach verdacht unnd ynthan worden.
Soll sie examiniert werden ad referendumSprachwechsel: Latein.
Stückbeschreibung