SSRQ FR I/2/8 174.24-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 174.24-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Clauda Cossonay-Morand – Anweisung
1678 September 30.
Editionstext
Gefangne
1.Durch hängenden Einzug hervorgehoben Clauda MorandPerson: , ihretwegen nach verlesung
des thurnrodelsBegriff: , wie sie hievor eingelegen, wahr erkentBegriff: ,
daß sie grichtlich über die uffgnomne inquisitionBegriff:
examiniert werden solle.
des thurnrodelsBegriff: , wie sie hievor eingelegen, wahr erkentBegriff: ,
daß sie grichtlich über die uffgnomne inquisitionBegriff:
examiniert werden solle.
Stückbeschreibung