SSRQ FR I/2/8 204.43-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 204.43-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Maria Duchêne-Ribotel – Anweisung
1683 April 29.
Editionstext
Gefangene
Maria RibottellPerson: , die abermahlen durch das gricht
examiniert unnd die relationBegriff: ihrer bekhandtnusBegriff:
heütigen tags geschehen, werde nochmahlen visitiertBegriff:
unnd in gegenwahrt etwelcher hhherren des grichts
an den ½ zendtnerBegriff: geschlagen.
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heütigen tags geschehen, werde nochmahlen visitiertBegriff:
unnd in gegenwahrt etwelcher hhherren des grichts
an den ½ zendtnerBegriff: geschlagen.
Stückbeschreibung