SSRQ FR I/2/8 205.5-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 205.5-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Claude Pythoud – Anweisung
1695 März 11.
Editionstext
Einligender
Claude PythoudPerson: , wider welchen die
anbefohlene information zu CurnilliensOrt:
unnd der enden auffgenommen unnd heüt
verleßen worden. Werde weiters examiniert, auch visitiertBegriff: , umb zu erfahren
ob er gezeichnetBegriff: . Ad referendumSprachwechsel: Latein. Alßdan
wird man weiters rathig werdenBegriff: .
anbefohlene information zu CurnilliensOrt:
unnd der enden auffgenommen unnd heüt
verleßen worden. Werde weiters examiniert, auch visitiertBegriff: , umb zu erfahren
ob er gezeichnetBegriff: . Ad referendumSprachwechsel: Latein. Alßdan
wird man weiters rathig werdenBegriff: .
Stückbeschreibung