SSRQ FR I/2/8 206.1-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 206.1-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Anna Maria Schorderet-Vernin – Anweisung
1723 November 26.
Editionstext
Ein befelchBegriff:
an die hoch und wohlgeehrte hhherren burgermeisterBegriff:
GottrauwPerson: und vennerBegriff: ThumbéPerson: ,
sich eygentlich bey dem buchtruckherBegriff:
HauttPerson: 1, so dan auch bey aller anderen
persohnen, so etwann wüssenschafftBegriff: darvon haben könte wegen eines statt geschreyBegriff: einer vermeindten hetzBegriff: 2, zu erkkhundigen, ad referendumSprachwechsel: Latein, damit
ihr gnaden weiters daruber mögend
räthig werdenBegriff: .
sich eygentlich bey dem buchtruckherBegriff:
HauttPerson: 1, so dan auch bey aller anderen
persohnen, so etwann wüssenschafftBegriff: darvon haben könte wegen eines statt geschreyBegriff: einer vermeindten hetzBegriff: 2, zu erkkhundigen, ad referendumSprachwechsel: Latein, damit
ihr gnaden weiters daruber mögend
räthig werdenBegriff: .
Stückbeschreibung