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SSRQ FR I/2/8 206.3-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 206.3-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Anna Maria Schorderet-Vernin – Verhör

1723 Dezember 3.

  • Signatur: StAFR, Thurnrodel 19, S. 479–480
  • Originaldatierung: 1723 Dezember 3
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprachen: Deutsch, Französisch

Editionstext

ZaquemarOrt: , den 3ten decembrisIn der Vorlage: decbrisSprachwechsel: Latein 1723Originaldatierung: 3.12.1723

Wohlgeehrter hAbkürzung großweibelIn der Vorlage: groß von MontenachPerson:
Hochgeehrter hAbkürzung rathsherr undt ambts burgermeisterBegriff: In der Vorlage: ambts burgermstr GottrawPerson:
FirgisenPerson: weibel

Die in arrest ligende Anna Maria Schorderet, gebohrne VerninPerson: , sagt, wüsse zwar ihr alter nicht, seye aber eine kleine mettlenBegriff: gewesen, da die SchmittgassenOrt: ist verbronnen. JezunderBegriff: wohnet sie gantz allein in der underen kammer bey 3 KönigOrt: . Sonsten habe eheman undt 4 khünderenBegriff: beyleben.
Gestrig tags, als sie von MurKorrektur überschrieben, ersetzt: hathenOrt: mit tabac pfeiffenBegriff: ankamme undt nacher haus sich begabe, ist sie von weiblen auffgehalten undt ins RathhausOrt: geführt worden, wo sie alsdan von dem wohlgeehrten hAbkürzung rathaman1 vernohmen, sie solte zu folg oberkeitlicher urthelBegriff: eingeseztBegriff: werden. Glaubte sie dan nichts anders, als wäre einer gnädigen oberkeit zu gehorsamen schuldig, undt das umb desto mehr, weillen sie sich wohl spührete. Hiemit ist sie freywillig undt ungezwungen auff ZaquemarOrt: gangen. Die ursach aber ihres verhafftsBegriff: wüsse sie einmahl gantz undt gahr nicht. Mit verharrung undt verneinung, den sohn des HautsPerson: , da diser götte gewesen, nicht gesehen, angeredt noch angeriertBegriff: , vill weniger ein anders mahl von demselben einen streichBegriff: empfangen zu haben. Zu dessen bekräfftigung wolle sie leben undt sterben.
InterrogéeIn der Vorlage: I, wo sie am verwichenen mittwochen vor 14 tägZeitspanne: 14 Tage zwischen 4Zeit: 16:00 oder 5 uhren nachmittagZeit: 17:00 gewesen? RéponduIn der Vorlage: R, weis es nicht noch sich erinneret, glaubt in allweg, sie seye zu hauß gewesen.
Wo sie am tag, da gedachter knab götte gewesen? RéponduIn der Vorlage: R, bey der BeineraPerson: , beym hAbkürzung AmanPerson: undt MesserschmidtPerson: , ohngefer da man getaufftBegriff: hat undt auch hernach.
InterrogéeIn der Vorlage: I, ob sie vihlmahlen beym HautPerson: gewesen? RéponduIn der Vorlage: R, vor das die frauw bümpeterBegriff: 2 worden, [S. 480]Seitenumbruchhat ihro 4Währung: 4 Pfund oder 5 pfundtWährung: 5 Pfund roshaaren für pallenBegriff: verkaufft. Andere mahlen aber callenderBegriff: zu khauffen in selbiges haus hingangen, vor der zeit ist sie nicht eingetretten.
InterrogéeIn der Vorlage: I, ob man sie nicht habe von weniger zeit här in gedachtem haus einzichen oder einlocken wollen. RéponduIn der Vorlage: R, von nein3.
InterrogéeIn der Vorlage: I, ob sie nit gehört sagen, was disem knab geschehen ist? RéponduIn der Vorlage: R, von ja4, mehrere persohnen haben ihro anzeigt, diser knab seye besessenBegriff: gewesen, undt das mensch, so ihme böses soll gegeben haben, hätte rothe ärmel ahn. BeynebensBegriff: vorbrachte, sie wäre dessen einmahl gantz unschuldig. Gott wüsse, wie man ihr unschuldiger weis anklagt, wolle aber alles das jenige dem allmächtigen auffopferen, undt seye nicht das erste mahl, dass der kleine PossartPerson: undt vill andere in der AuwOrt: ihr nachgeschruen, sie, verhaffte, seye ein hetzBegriff: . Zu ehren gottes wolle sie aber solches ihnen nachlassen.
InterrogéeIn der Vorlage: I, ob sie nicht einen pater capucinerBegriff: angetroffen, als sie zu hauß gienge? RéponduIn der Vorlage: R, es könte wohl sein, thuet sich aber nit errineren. Ob sie nicht khundtsameBegriff: habe mit der SchüreraPerson: im NeigleOrt: ? AntwortetIn der Vorlage: Antw, keine andere, als da sie mit milchBegriff: passiertBegriff: , gibt ihr den guthen tag undt gutte nacht.
InterrogéeIn der Vorlage: I, hat grosse khundtschafftBegriff: mit der DemoiselleIn der Vorlage: Dmelle GarmiswillPerson: ? RéponduIn der Vorlage: R, sie ist villmahlen in ihres haus ein undt ausgangen.
InterrogéeIn der Vorlage: I, ob St. Elisabetha tagOriginaldatierung: 19.11.1723 in der stuben die DemoiselleIn der Vorlage: Dmle mit der magd AibenaPerson: nit zusammen angetroffen undt ihnen gefragt, was sie mit einen andern schwätzen? RéponduIn der Vorlage: R, nein.
Ob sie nicht in der NeiwenstattOrt: gewohnt, auch mit der BelschingeraPerson: getruncken? RéponduIn der Vorlage: R, ja, habe einmahl mit derselben ein viertel wein getruncken, darvon beide genuzgetBegriff: . Übrigens erhaltetBegriff: , sie habe die wahrheit angeben undt könne ferners nicht offenbahren; darauff wolle sie sterben, folgsam dessen sehr unschuldig zu seyn. Actum ut anteSprachwechsel: Latein.

IdemSprachwechsel: Latein5 Notarzeichen

Anmerkungen

  1. Korrektur überschrieben, ersetzt: h.
  1. Gemeint ist der StadtammannBegriff: Jakob BumanPerson: .
  2. Dieser Begriff ist unklar.
  3. La formulation paraît curieuse. Il convient de la comprendre littéralement comme : « elle a donné la réponse de non ».
  4. La formulation paraît curieuse. Il convient de la comprendre littéralement comme : « elle a donné la réponse de oui ».
  5. Gemeint ist der Gerichtsschreiber Josef Nikolaus Chrysogonus GottrauPerson: .