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SSRQ FR I/2/8 207.10-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 207.10-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Catherine Repond – Anweisung

1731 Juli 13.

  • Signatur: StAFR, Ratsmanual 282 (1731), S. 397–398
  • Originaldatierung: 1731 Juli 13 (13ten julliiSprachwechsel: Latein [1731])
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext

BefelchBegriff:

An den hochgeehrten hAbkürzung alt burgermeisterBegriff: In der Vorlage: b GottrauuPerson: , sich alKorrektur überschrieben, ersetzt: nahäroBegriff: zu begeben auf den zu künfftigen montag bey eyden, damit er so wohl dem rathschlagBegriff: alß der fürnehmenden examinationBegriff: der einligender Catherine RepondPerson: beywohnen könne; ehehaffteBegriff: noth vorbehalten, welche er ihr gnadenIn der Vorlage: g forzustehlenBegriff: wißen wirdt.

Die im Bößen thurnOrt: einligende Catherina RepondPerson: von VillarvollardOrt: soll anheütt durch mein hoch und wohlgeehrten herrenIn der Vorlage: hh eines wohl bestelten stattgrichts stark examinert werden, auff ihr pactungBegriff: mit dem teüffellBegriff: , wie, wo und wan solche geschehen, ob es schrifftlich oder auf welche manier.
2do ob sie dem menschen und vichBegriff: leibs krankheiten angeblasenBegriff: oder sonsten schaden zugefüegt, seye mit eyerenBegriff: oder anderwärtig, und solches wie, wo und wan, ob lebenlänglich, oder nur für [S. 398]SeitenumbruchfürKorrigiert aus: b auff eine gewiße bestimbte zeit, undt ob sie nit willens gewesen, mehreren leüthenBegriff: , so dan auch dem vichBegriff: übelsBegriff: an zu hencken, in so gehabtem vorhaben aber nit reussiert.
3tio ob sie by der gethaner angebung der mithafftenBegriff: verharret, und ob sie nit annoch andere der gleichen anzugeben weist, diß aber in generalibus terminisSprachwechsel: Latein und ohne nambsung ihrer schwäster1.
4to specialiter und umbständtlichen soll sie befragt werden über die ergangenheit des emfangnen büchßen schutzBegriff: ; so dan auch wie, wo und wan und waß für schaden sie der DemoisellesIn der Vorlage: Dlles von BellerochePerson: außgewürcktBegriff: ; und endtlich werde sie über alle biß dahin eingekommnen inquisitionBegriff: undt außaagen examiniert.
Ubrigens werde sie aller ihre kleideren entblöst und durch die ehefrau des scharpffrichtersBegriff: oder bettelvögtinnen überall geschohrenBegriff: , mit warmen wasser gewaschen und nachwerthsBegriff: ihro ein benediciertesBegriff: kleid angethan, so dan auch ein agnus deiBegriff: , ihro geweichtesBegriff: wasser zu trincken geben, und sie mit solchem anspritzen. Anbey soll niemand eingelaßen und der examinationBegriff: beywohnen, alß die, welchen ambtshalber gebührt, dorten sich einzufünden.

Anmerkungen

  1. Korrektur überschrieben, ersetzt: n.
  2. Korrigiert aus: .
  1. Gemeint ist Marguerite RepondPerson: .