SSRQ FR I/2/8 207.2-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 207.2-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Catherine Repond – Anweisung
1731 Juni 7.
Editionstext
CorbersOrt:
Alldortiger hAbkürzung landtvogt1 underm 5ten diesesOriginaldatierung: 5.6.1731
überschickt die examinationBegriff: der einligenden
Catherine RepondontAuffällige Schreibung alias CatillonPerson: , sambt
auffgenommenen, weitläüffigen informationen, undt erwahrtet mrmeiner ghhgeehrten herren anorKorrektur überschrieben, adnung.
HAbkürzung landtvogt2 soll die einligende über das
essentialische der informationen examinieren,
so dann auch hinder GalmisOrt: eine nachfrag
ihrerdtwegen halten, undt dem hAbkürzung landtvogten
zu FawernachtOrt: 3 zuschreiben, sich anbei undt
der enden zu erkhündigen, wie es mit einem
khindtBegriff: ergangen, so an einer rosen geriehetBegriff:
undt darvon soll gestorben seyn, undt ihmme
das häraus kommende zu überschicken,
nachwertsBegriff: darüber sprechen undt allhier
übermachen.
Stückbeschreibung